Stahnsdorfs Bauhofleiter soll neuen Job bekommen: Um des Friedens willen
Stahnsdorf – Die Kündigungsklage des Stahnsdorfer Bauhofleiters Wolfgang Pfingsten wird wohl nicht neu verhandelt. Finanz- und Hauptausschuss der Gemeinde haben sich jüngst mit dem Vorgehen in dem Fall befasst.
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Stahnsdorf – Die Kündigungsklage des Stahnsdorfer Bauhofleiters Wolfgang Pfingsten wird wohl nicht neu verhandelt. Finanz- und Hauptausschuss der Gemeinde haben sich jüngst mit dem Vorgehen in dem Fall befasst. Eine Entscheidung gab es zwar noch nicht, betonte Bürgermeister Bernd Albers (BfB). Die von ihm gewünschte Berufung gegen das Ende Mai vom Potsdamer Arbeitsgericht gefällte Urteil wird aber zunehmend unwahrscheinlicher. „Kaum jemand glaubt, dass die Berufung erfolgreich sein kann“, erklärte der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Dietmar Otto (SPD), den PNN. Nach einem SPD-Antrag soll Pfingsten das Angebot unterbreitet werden, zu gleichen Konditionen außerhalb des Bauhofs weiter bei der Gemeinde zu arbeiten. Nach dem Verlauf der Ausschusssitzungen ist Otto zuversichtlich, dass der Antrag nächste Woche im Gemeinderat eine Mehrheit erhält. „Es muss doch mal Frieden sein“, sagte er.
Wie berichtet hatte Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) seinen seit 2003 bei der Gemeinde beschäftigten Bauhofleiter im März 2015 gefeuert, nachdem ihm bekannt geworden war, dass dieser ihn angeblich schwer beleidigt habe. Vorgebrachte Beweise, wie etwa Aufzeichnungen von angeblich getroffenen Aussagen in einem von einem Bauhofmitarbeiter geführten Tagebuch, hielten der Überprüfung des Gerichtes aber nicht stand, teilweise erwiesen sie sich als glatt gelogen. „Das Gericht hat den Zeugen nicht nur nicht geglaubt, es ist schlichtweg so nicht gewesen“, sagte Otto. Im Finanz- und Hauptausschuss waren die Anwälte beider Seiten getrennt gehört worden, erklärte er. Dies habe bestätigt: „Eine Berufung macht keinen Sinn“, sie würde nur noch mehr Kosten verursachen.
Ohnehin würden sich die Ausgaben der Gemeinde für diesen und vorangegangene Gerichtsprozesse wegen aufgelaufener Gehaltsnachzahlungen auf mehrere Hunderttausend Euro belaufen. So hatte sich etwa eine Personalsachbearbeiterin im Falle ihrer Kündigung bereits erfolgreich durch zehn Verfahren geklagt, werde aber immer noch nicht vertragsgemäß weiter beschäftigt, so Otto. Auch für die frühere Bauamtsleiterin Ute Börner (früher Stelter) müssten weiter Amtsleiter-Gehälter bezahlt werden, obwohl sie mittlerweile an anderer Stelle eingesetzt ist. Börner war Bauamtsleiterin, bis Bürgermeister Albers Ende 2011 auf die Idee kam, die Verwaltung neu zu strukturieren und das Amt abzuschaffen. Eine pikante Note bekam dieser Vorgang dadurch, dass die frühere Bauamtsleiterin drei Jahre zuvor für die CDU gegen Albers um den Bürgermeister-Job ins Rennen gegangen war.
Auch im Fall von Bauhofleiter Pfingsten wurden politische Hintergründe für das angespannte Verhältnis von Pfingsten und Albers vermutet. Pfingsten hatte bei der Kommunalwahl im Mai 2014 für die CDU kandidiert, allerdings auf dem recht aussichtslosen Listenplatz 10. Die CDU kam schließlich auf 5 Sitze, für Pfingsten blieb es bei der Kandidatur.
Er will aber nach wie vor seinen Job als Bauhofleiter zurück. Wie berichtet hatte das Arbeitsgericht seiner Klage auf Wiedereinstellung auch stattgegeben. Albers betonte indes mehrfach, dass für ihn eine Weiterbeschäftigung des Bauhofleiters wegen mangelnden Vertrauens nicht vorstellbar sei. Die Berufung gegen das Urteil hatte er jedoch im Alleingang eingelegt und sich dadurch einmal mehr den Unmut der Gemeindevertreter zugezogen. Zu den Beweggründen äußerte er sich bislang nicht.
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