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Potsdam-Mittelmark: Urteil nach Schlägerei am Herrentag Rassistische Äußerungen nicht mehr zuzuordnen

Werder (Havel) - Im Prozess gegen einen jungen Mann aus Werder nach der Schlägerei am Herrentag 2007 ist jetzt das Urteil verkündet worden: Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Das sagte Wolfgang Peters, Sprecher des Amtsgerichtes Potsdam, gestern auf PNN-Anfrage.

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Werder (Havel) - Im Prozess gegen einen jungen Mann aus Werder nach der Schlägerei am Herrentag 2007 ist jetzt das Urteil verkündet worden: Ein Jahr und vier Monate auf Bewährung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Das sagte Wolfgang Peters, Sprecher des Amtsgerichtes Potsdam, gestern auf PNN-Anfrage. Damit bestätigte er eine Mitteilung des Vereins Opferperspektive. Allerdings seien sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung in Berufung gegangen, das Urteil ist demnach noch nicht rechtsgültig. Der mitangeklagte Vater des mutmaßlichen Schlägers wurde freigesprochen.

Die Schlägerei vom 17. Mai 2007 hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil zwei der drei Opfer farbige Deutsche aus Potsdam sind und der Fall erst sehr spät an die Öffentlichkeit gelangte – am gleichen Wochenende tagten in Petzow die G8-Finanzminister. Gegenüber den PNN schilderten die Opfer damals den Vorfall als rassistischen Übergriff: Sie seien auf dem Plantagenplatz aus einer Gruppe von Jugendlichen heraus als „Nigger“ beschimpft worden, worauf der Freund der beiden den Angeklagten zur Rede stellte und von ihm mit der Faust in das Gesicht geschlagen wurde. Die Gruppe habe sich daraufhin zurückgezogen. Im Hamburger Ring, vor der Wohnung des Angeklagten, seien sie dann erneut angegriffen worden, dieses Mal mit Eisenstangen.

Nur der erste Fausthieb sei im Urteil berücksichtigt worden, so die Opferperspektive, da der zweite Angriff als „nicht hinreichend rekonstruierbar“ erachtet worden sei. Dass rassistische Äußerungen fielen, sei zwar als gesichert angesehen worden, doch habe man sie nicht eindeutig dem Angeklagten zuordnen können. Das Strafmaß für ihn wurde übrigens nicht nur für diesen Angriff ausgesprochen, sondern auch für eine weitere Verurteilung vom 9. September 2008, dieses Mal wegen gefährlicher Körperverletzung, so Sprecher Peters. Thomas Lähns

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