Aus dem GERICHTSSAAL: Verbotene Zucht
Vorwurf: Paarung gefährlicher Hunde nicht verhindert / Welpen übers Internet angepriesen und verkauft
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Nuthetal – Der Gutachter attestierte es Marcel M.* (37) aus Bergholz-Rehbrücke schwarz auf weiß: Sein knapp dreijähriger Arco* ist ein American Staffordshire Terrier-Mischling. Er gilt nach der Hundeshalterverordnung des Landes Brandenburg als gefährlich. Das Gleiche trifft für Lea* zu, die Pitbull-Terrier-Hündin seiner Lebensgefährtin Stefanie S.* (25). Weil das Paar nicht verhinderte, dass sich die – inzwischen eingezogenen – Tiere paarten und später vier Welpen für insgesamt 1600 Euro verkaufte, flatterte den beiden im Februar ein Bußgeldbescheid über insgesamt 1000 Euro ins Haus. Zudem soll der erzielte Kaufpreis eingezogen werden.
Der Fliesenleger und die Flughafen-Angestellte gingen gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde in Widerspruch. Nun hatten sie vor dem Amtsgericht Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Marcel M. und Stefanie S. zweifeln das Gutachten an, behaupten, die Tiere sähen den genannten Arten nur ähnlich. Arco sei kein Kampfhund, sondern ein niedlicher Boxer-Bulldogg-Mischling. Und Lea sei ein Dalmatiner-Pointer-Mix. „Wir verstehen nicht, wieso uns die Tiere weggenommen wurden. Wir wollen sie wiederhaben“, betont Marcel M.
„Sie haben die vier Welpen im Internet als Stafford-Mix-Nachwuchs angeboten“, wirft ein zur Verhandlung geladener Vertreter der Behörde ein. „Außerdem ist uns bekannt, dass Sie in der Vergangenheit mindestens 13 weitere Welpen dieser Elterntiere verkauft haben.“ Marcel B. bestreitet dies, gibt allerdings zu, die vier kleinen Hunde unter falschen Vorzeichen angepriesen zu haben: „Sie sehen wie Staffords aus, und ich weiß, dass solche Hunde sehr gefragt sind.“
Die Tiere des Paares befinden sich derzeit beim Stafford-Hilfe-Verein in Berlin. Dort verursachen sie Kosten. Sie können jedoch nicht an Interessenten anderer Bundesländer abgegeben werden, in denen die Haltung solcher Arten erlaubt ist. Marcel M. und Stefanie S. sind nicht bereit, auf ihr Eigentum zu verzichten.
„Wie geht es meinem Hund eigentlich?“, fragt der Fliesenleger ein beim Prozess anwesendes Vereinsmitglied. Eine Antwort erhält er nicht, muss sich nur den Vorwurf gefallen lassen, sich monatelang nicht um das Wohlergehen Arcos gesorgt zu haben. Und Lea, die Hündin seiner Partnerin, habe bei der Beschlagnahme durch das Ordnungsamt über Gebühr lange Krallen aufgewiesen, was auf wenig Auslauf und mangelnde Pflege hindeutete.
„Sind es Kampfhunde oder nicht?“, bringt Amtsrichterin Reinhild Ahle die ausufernde Diskussion um die Vierbeiner und ihren verbotenen Nachwuchs auf den Punkt. „Ich kann ein Obergutachten in Auftrag geben. Das wird teuer. Wir können aber auch erst einmal den Sachverständigen hören, der die Tiere bewertet hat.“ Das Paar ist mit letzterem Vorschlag einverstanden. So geht der Prozess am 9. Juni in die zweite Runde.
(*Namen geändert.) Hoga
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