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Aus dem GERICHTSSAAL: Verdächtiges Spiel

Vater vom Vorwurf des Missbrauchs seiner Tochter freigesprochen

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Teltow - Die Kita-Erzieherin wurde aufmerksam, als Sara* mit einigen Jungs ihrer Gruppe ein merkwürdiges Spiel spielen wollte. „Muschi küssen“, nannte es die Vierjährige. Einmal malte sie den Papa mit übergroßem Geschlechtsteil. Die geschiedene Mutter der Kleinen – von den Kindergärtnerinnen im Jahr 2003 informiert – sprach mit ihrer Tochter behutsam über die Vorfälle.

„Sara erzählte mir, dieses Spiel würde Papa mit ihr spielen, wenn sie ihn am Wochenende in Teltow besucht“, erinnert sich Sabine S.* (27) im Zeugenstand. „Ich war total geschockt. Später berichtete meine Tochter sogar, ihr Vater habe sich vor ihr entblößt und ...“ Die Mutter der inzwischen Siebenjährigen beginnt zu weinen. „Sara besitzt zwar Phantasie. Aber so etwas kann sich ein kleines Kind doch nicht ausdenken. Ich hatte den Eindruck, es falle eine Last von ihr, als sie endlich mit der Sprache rausrücken durfte.“ Sie habe damals sofort das Jugendamt und eine Anwältin eingeschaltet. Der Umgang zwischen Vater und Tochter wurde vorerst unterbunden, so Sabine S. Noch heute befände sich Sara in therapeutischer Behandlung, wo sie in spielerischer Weise das Erlebte aufarbeite. „Meine Tochter liebt ihren Vater. Sie hat zwar inzwischen begriffen, dass er etwas Verbotenes getan hat. Aber sie fragt häufig, wann sie wieder zu Papa darf.“

„Ich bin erschüttert, dass mir so etwas vorgeworfen wird“, erklärt Lars L.* (31) auf der Anklagebank. „Nie im Leben würde ich Sachen machen, die schädlich für meine Tochter sein könnten.“ Dann schildert der arbeitslose Kraftfahrer harmonische Wochenendtage voller Spaß, Spielplatzbesuche und gemeinsamer Einkäufe, an deren Ende sich Sara stets etwas aussuchen durfte. „Ich habe gekocht und darauf geachtet, dass sie ausreichend Schlaf bekam“, beteuert der wegen sexuellen Missbrauchs Angeklagte. „Es war sogar so, dass die Kleine, die im übrigen nicht zum Lügen oder Geschichtenerzählen neigt, lieber bei mir bleiben wollte.“ Die ungeheuren Vorwürfe seien von seiner Ex-Frau erst erhoben worden, nachdem sie einen neuen Partner hatte. „Ich habe mehrfach versucht, mit ihr zu reden, aber ohne Ergebnis. Wir verkehren ja nur noch über unsere Anwälte“, berichtet der Teltower.

„Bei mir hat Sara den Alltag. Bei meinem geschiedenen Mann befand sie sich stets in Ausnahmesituationen“, entgegnet Sabine S. „Wenn sie dann wieder nach Hause kam, war sie aufgedreht und aggressiv. Das ist auch den Kindergärtnerinnen aufgefallen. Inzwischen ist Sara wesentlich ruhiger. Ich hoffe, sie darf nicht wieder zu ihrem Papa.“

Die Entscheidung des Gerichts fällt dann überraschend zu Gunsten des Kindesvaters aus. Lars L. könne nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass er sich an seiner Tochter vergangen habe. Deshalb sei er nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freizusprechen.

(*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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