Potsdam-Mittelmark: Verfahren gegen Töplitzer Landwirt eingestellt
Klaus Wolenski hat Förderauflagen eingehalten. Er wurde angeschwärzt mit dem Ziel, ihm zu schaden
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Werder (Havel) - Der Zeitpunkt für die Anklage hätte ungünstiger kaum sein können: Gerade hatte sich Klaus Wolenski mit dem Weinbau ein neues Geschäftsfeld erschlossen, sogar auf der Grünen Woche war der Töplitzer dabei, um den Landkreis Potsdam-Mittelmark zu repräsentieren. Dann der Vorwurf des Subventionsbetrugs: Wolenski soll gegen Förderauflagen verstoßen und bezuschusste Ferienwohnungen dauerhaft vermietet haben. Ein Neider hatte ihn bei der Staatsanwaltschaft angeschwärzt, um ihm zu schaden. Das war der Tenor am Ende der gestrigen Verhandlung vor dem Potsdamer Amtsgericht. Das Verfahren wurde eingestellt.
„Es ist eine Vorgehensweise, mit der man einen Menschen kaputt macht“, erboste sich Wolenskis Anwalt Michael Rausch während der Verhandlung. Er übte harsche Kritik an der Staatsanwaltschaft: Sie habe Zeugen gehört, ohne überhaupt vor Ort gewesen zu sein. Und so habe die Anklage nicht wissen können, wo welche Wohnungen Wolenskis liegen – ein Versäumnis, das Rausch auch dem Gericht vorwarf.
Tatsächlich sorgte die Gemengelage aus Miet- und Ferienappartements, die der Landwirt in Töplitz sein Eigen nennt, anfänglich für Verwirrung. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft konzentrierte sich lediglich auf zwei Wohnungen, die 1998 von der Investitionsbank des Landes Brandenburg mit gut 50 000 Euro gefördert wurden. Zudem hatte der Bauherr ein zinsverbilligtes Darlehen bewilligt bekommen. Der Förderbescheid schrieb eine Zweckbindung von zwölf Jahren vor: Bis 2010 durften die Ferienwohnungen auch nur als solche genutzt werden.
Allerdings hatte er nicht nur Fördermittel verbaut, sondern auch selbst noch einmal ordentlich Geld dazugepackt, wie Wolenski erklärte. So seien neben den beiden Ferienwohnungen im ehemaligen Stall seines Pferdehofes auch sieben weitere in einem separaten Gebäude entstanden – jedoch sehr viel später. Keine dieser Wohnungen habe er dauerhaft vermietet, betonte er, auch wenn sie im Winter oftmals leer stehen würden. Er biete zwar auch Mietwohnungen an, die hätten jedoch mit diesen nichts zu tun.
Es handle sich offenbar um eine Verwechselung, so der Landwirt, die er damit begründete, dass in seiner Straße vor einigen Jahren neue Adressen eingeführt worden sind. Befanden sich anfänglich noch alle Immobilien auf einem Grundstück, sei dieses nun in mehrere Hausnummern unterteilt worden. Auch der Straßenname habe sich geändert.
Nachgeprüft habe man die spätere Nutzung der Ferienappartements nicht, räumten zwei Mitarbeiter der ILB ein, die als Zeugen geladen waren. Prinzipiell habe Wolenski nur die Verwendung des Geldes nachweisen müssen – und das habe er getan. „Ich war dann selbst draußen und habe es mir angeschaut“, erklärte der damals zuständige Sachbearbeiter, „und ich konnte feststellen, dass die Sachen so gebaut wurden, wie sie beantragt waren“. Ob in den Wohnungen danach nun ausschließlich Touristen oder auch Langzeitmieter lebten, habe man nicht weiter verfolgen können, hieß es.
Am Ende wäre das Verfahren auf einen Freispruch hinausgelaufen, allerdings hätte man dafür auch jenen Zeugen hören müssen, der Wolenski angezeigt hatte. Der Töplitzer Landwirt wollte die Sache jedoch schnell vom Tisch haben und verzichtete darauf. „So gibt es nur einen Freispruch 2. Klasse“, erläuterte Richter Wolfgang Peters. Immerhin: Wolenski muss weder die Prozesskosten tragen noch seine Auslagen selbst finanzieren. Allerdings wird er wohl noch eine Weile brauchen, um sein Renommee im Ort wiederherzustellen. Thomas Lähns
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