Potsdam-Mittelmark: Verkauf des Krankenhauses rechtens
Awo scheitert mit einstweiliger Verfügung
Stand:
Potsdam-Mittelmark – Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat keine Einwände gegen den Verkauf des Belziger Kreiskrankenhauses an die Treuenbrietzener Johanniter-Krankenhaus gGmbH. Das Gericht lehnte gestern den Antrag auf eine einstweilige Verfügung, den Verkauf zu untersagen ab. Den Einspruch hatte die Awo Sachsen-Anhalt geltend gemacht, nachdem sie nicht den Zuschlag für das Krankenhaus bekommen hatte.
Die Awo wollte rechtlich geprüft wissen, ob Transparenz und Gleichheitsgebot in dem Bieterverfahren und bei der Vergabe gegeben waren. Denn nach einer vom Landratsamt in Auftrag gegeben Expertise, die sich mit den Angeboten und Konzepten der Bieter beschäftigte, fand sich die Bewerbung der Awo auf Platz Eins. Der Kreistag entschied sich jedoch mit knapper Mehrheit für die Johanniter.
Nach Auffassung des Gerichts habe die Awo nicht glaubhaft machen können, dass bei der Entscheidung und in dem Bieterverfahren gegen Grundsätze der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot verstoßen wurde. Auch sei das Verfahren ausreichend transparent gewesen. Rechtsverstöße zu Lasten der Awo seien nicht festzustellen, so das Gericht.
Das Landratsamt hatte sich in dem Bieterverfahren von einem Berliner Consultingbüro und einer Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei fachlich und juristisch beraten lassen und für diese Dienste mehr als eine Million Euro bezahlt. An der Höhe des Honorars hatte es viel Kritik gegeben. Bereits nach Bekanntwerden des Awo-Einspruchs hatte Landrat Lothar Koch (SPD) die Dienste der Berater und deren Honorar u.a. damit gerechtfertigt, gegen möglich rechtliche Anfechtungen resistent zu sein. „Das Gericht hat die gute Arbeit der Verwaltung und deren Berater bestätigt“, so Koch gestern. Zudem habe die Kammer dem Kreistag politische Entscheidungsspielraum zugestanden. Laut Koch sei die Beurkundung des Verkaufs nunmehr bereits erfolgt.
Bei der Awo will man sich die Begründung des Potsdamer Gerichts noch genau anschauen. „Mit unseren Rechtsanwälten werden wir prüfen, ob wir Beschwerde gegen den Beschluss einlegen“, erklärte Pressesprecherin Cathleen Paech gegenüber den PNN. Das kann innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht geschehen. pek
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