Potsdam-Mittelmark: Vogelgrippe: Noch nicht alle Bestände gemeldet Amtstierarzt appelliert an alle Geflügelhalter
Potsdam-Mittelmark - Das Auftauchen der Vogelgrippe in Deutschland ruft auch in der Mittelmark die Behörden auf den Plan. Nachdem gestern bei Schwänen auf der Insel Rügen das Virus H5N1 festgestellt wurde, besteht deutschlandweit ab Freitag wieder eine Stallpflicht für Geflügel.
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Potsdam-Mittelmark - Das Auftauchen der Vogelgrippe in Deutschland ruft auch in der Mittelmark die Behörden auf den Plan. Nachdem gestern bei Schwänen auf der Insel Rügen das Virus H5N1 festgestellt wurde, besteht deutschlandweit ab Freitag wieder eine Stallpflicht für Geflügel. Das heißt, die Tiere müssen mindestens unter einem Dach mit seitlichem Gitter gehalten werden. Geflügelschauen und -märkte dürfen nicht stattfinden. Um die Einhaltung zu kontrollieren, werden Mitarbeiter des mittelmärkischen Veterinäramtes in den kommenden Wochen stichprobenartig die Halter aufsuchen. Grundsätzlich gilt die Stallpflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Seit der letzten Verordnung zur Stallpflicht im Herbst und den darauf folgenden Kontrollen wisse man bereits sehr gut, wie man dabei vorgehen müsse, so Hans-Georg Hurtig, Leiter des Fachbereiches Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Belzig und Amtstierarzt. Normalerweise ist jeder Geflügelhalter verpflichtet, seinen Bestand beim Veterinäramt anzuzeigen, Hurtig geht jedoch davon aus, dass nicht alle gemeldet sind. „Wir appellieren dringend an die Halter, dies nachzuholen.“
Inhalt einer solchen Anzeige sind Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie der Zweck der Nutzung. Wird der Bestand eingestallt, besteht eine Dokumentationspflicht. Demnach müssen Datum, Geflügelart und gegebenenfalls der Name des Transportunternehmens notiert werden. Bei Beständen von mehr als hundert Tieren müssen die Verluste täglich festgehalten werden, bei einem Bestand von mehr als tausend auch die Gesamtzahl der täglich gelegten Eier.
Wenn innerhalb von 24 Stunden größere Verluste auftreten – in kleineren Betrieben mit unter hundert Tieren wird von drei Fällen beziehungsweise zwei Prozent des Bestandes ausgegangen – muss die Ursache durch den Tierarzt geklärt und die Tiere auf Geflügelpest untersucht werden. Allerdings gebe es nur wenig große Bestände in der Mittelmark, betroffen sind vor allem Privathalter und Kleinbauern. Zirka 1000 Geflügelhalter gibt es im Landkreis mit insgesamt 250 000 Tieren.
Die Symptome sind laut Hurtig unspezifisch. „Aber innerhalb weniger Tage kann der gesamte Bestand sterben." Eine unmittelbare Gefahr für den Menschen gebe es nicht – wenn die Grundregeln der Hygiene eingehalten werden. Man sollte tote Tiere wenn überhaupt nötig ausschließlich mit Handschuhen anfassen. Spaziergänger, die auf verendete Wasservögel stoßen, sollen Polizei, Ordnungsamt oder den Amtstierarzt rufen.
Mittlerweile gibt es in der Region auch einige Straußenfarmen. Und laut Hans-Georg Hurtig seien auch diese prinzipiell von der Stallpflicht betroffen. Es bestehe aber die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dafür müssen die Laufvögel monatlich vom Tierarzt untersucht und Blutproben entnommen werden. Bereits im Herbst erteilte Ausnahmegenehmigungen seien nicht mehr gültig. Thomas Lähns
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