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Potsdam-Mittelmark: „Waffennarr“ wieder auf freiem Fuß 54-jähriger Werderaner erhält Haftverschonung

Werder (Havel) - Der 54-jährige Werderaner, in dessen Haus in der Altstadt am Montag ein umfangreiches Waffenarsenal beschlagnahmt wurde, ist wieder auf freiem Fuß. „Er hat Haftverschonung bekommen, darf den Wohnort nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden“, sagte der Pressesprecher des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg, Norbert Scheithauer, gestern den PNN.

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Werder (Havel) - Der 54-jährige Werderaner, in dessen Haus in der Altstadt am Montag ein umfangreiches Waffenarsenal beschlagnahmt wurde, ist wieder auf freiem Fuß. „Er hat Haftverschonung bekommen, darf den Wohnort nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden“, sagte der Pressesprecher des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg, Norbert Scheithauer, gestern den PNN. Der Mann, gegen den wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt wird, sei geständig. Die Ermittler erhofften sich nun weitere Erkenntnisse zur Herkunft der Waffen.

Die Zollfahnder hatten in den Schuppen des Hauses in der Mühlenstraße ein Waffen- und Sprengstoffdepot gefunden: Fünfzehn schussfähige Pistolen und Revolver, ein Gewehr, eine Maschinenpistole, etwa siebentausend Schuss Munition verschiedenen Kalibers, drei Handgranaten, dreißig Hieb- und Stichwaffen, vier Schalldämpfer und ein Laserzielgerät wurden sichergestellt. Einen vergleichbaren Fall habe es zumindest in den vergangenen zehn Jahren nicht gegeben, sagte Scheithauer. Alle Waffen seien schon mal in Gebrauch gewesen. Zum Teil seien Schreckschusswaffen aufgebohrt und manipuliert worden, um damit scharf schießen zu können.

Außerdem wurden knapp 27 000 Euro in der Wohnung des alleinstehenden Mannes gefunden. „Das Geld stammt aber offenbar nicht aus den Erlösen eines Waffenhandels, es konnte nicht einbehalten werden“, so Scheithauer.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand handele es sich bei dem Werderaner um einen „Waffennarren“. „Er führte nichts Böses im Schilde“, erklärte Scheithauer. Hinter den Sprengstofffunden stehe allerdings noch ein Fragezeichen. Ungeachtet der Motive handele es sich vor allem beim Besitz der Maschinenpistole um ein „schweres Verbrechen“, das mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Die Maschinenpistole mit einklappbarem Schulterstück ist eine tschechische Scorpion, das Modell wurde seit 1963 an die tschechoslowakische Polizei und Armee sowie in Länder des Warschauer Pakts und Afrika ausgeliefert.

Der 54-jährige sei vor einigen Jahren schon einmal wegen illegalen Waffenbesitzes auffällig geworden, sagte Scheithauer. Im aktuellen Fall war es Beamten eines Postzollamtes gelungen, ein an den Beschuldigten adressiertes Paket aus Südostasien abzufangen, in dem sich ein als Handy getarnter Elektroschocker befand. Daraufhin wurde sein Haus durchsucht. „Durch die umsichtige Vorgehensweise sämtlicher am Einsatz Beteiligten und das Zusammenspiel der verschiedenen Behörden konnte ein größerer Schaden für die Bevölkerung abgewendet werden“, sagte Scheithauer. Der Fall zeige, wie notwendig die konsequente Verfolgung des internationalen Waffenschmuggels durch die Zollfahndung ist. Henry Klix

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