zum Hauptinhalt

Stahnsdorf: Wahlkampf zum Weihnachtsfest

Bürgermeister hält Infos über Wahltermin zurück. Verschiebung beantragt

Stand:

Stahnsdorf - Der Vorwurf wiegt schwer: Der amtierende Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) soll den Gemeindevertretern einen für Anfang 2016 festgesetzten Termin zur Bürgermeisterwahl verheimlicht und sich so einen Vorteil für die nächste Wahl verschafft haben. Diese Ansicht vertreten zumindest Gemeindevertreter der CDU, der Wählergruppe „Wir vier“ und der SPD. Albers soll bereits im Frühjahr dieses Jahres über den Stahnsdorfer Wahlleiter bei der Kreiswahlleiterin einen für den 14. Februar 2016 avisierten Wahltermin beantragt haben. Diesem sei im März stattgegeben worden, bestätigt der Pressesprecher des Landkreises Potsdam-Mittelmark Kai-Uwe Schwinzert.

Eine nähere Begründung für den Termin enthielt der Antrag Schwinzert zufolge nicht. Nicht nur, dass der Wahltermin deutlich vor Ablauf der Amtsperiode des Bürgermeisters am 4. Juli 2016 liege. Potenzielle Mitbewerber würden um einen fairen Wahlkampf gebracht, moniert der stellvertretende Vorsitzende der Stahnsdorfer CDU, Wolfgang Brenneis. „Bürgermeister Albers kann seinen Amtsbonus nutzen und in der Weihnachtszeit jegliche Veranstaltungen besuchen – und fortlaufend für sich werben“, ärgert er sich. Auch wenn die CDU noch keinen Namen für einen möglichen Bewerber für den Bürgermeisterposten benennen will, so sieht er hier dennoch einen klaren Nachteil für die Mitbewerber. Zudem sei es insbesondere zur Weihnachtszeit kaum möglich, Wahlplakate aufzuhängen.

Die SPD geht sogar noch einen Schritt weiter. Durch das Zurückhalten einer solch wichtigen Information habe der Bürgermeister seine Amtspflichten verletzt, erklärte der Ortsvorsitzende Heiko Spleet. „Der Bürgermeister hätte den Wahltermin mit allen politischen Kräften in den zuständigen Gremien abstimmen, zumindest umgehend die Gemeindevertretung oder den Hauptausschuss darüber informieren müssen“, so der Stahnsdorfer Sozialdemokrat.

Bernd Albers sieht das nicht so. Er verweist auf gesetzliche Fristen, die er eingehalten habe. Laut Wahlgesetz in Brandenburg müsse der Wahltermin innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters liegen, teilte Gemeindesprecher Stephan Reitzig auf Anfrage mit. Wahltag, Tag einer notwendigen Stichwahl und die Wahlzeit seien spätestens am 92. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. Darüber hinaus äußerte sich Albers zu den Vorwürfen nicht. Auch, ob er selbst noch einmal antritt, ließ er offen. Bislang lägen der Gemeindeverwaltung keine Vorschläge für die Bürgermeisterwahl vor, so Reitzig.

Am 2. November wird sich die Stahnsdorfer Gemeindevertretung nun voraussichtlich doch noch mit dem Wahltermin befassen. CDU, SPD und „Wir vier“ fordern in einem Antrag, den Termin zu verschieben und auf den 17. April 2016 neu festzusetzen. Solveig Schuster

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })