Verein Kleinmachnow wendet sich erneut an Karlsruhe: Weitere Beschwerde gegen Fluglärm
Kleinmachnow - Der Verein Kleinmachnow gegen Fluglärm hat am Dienstag eine weitere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Vertreten wird die Bürgerinitiative dabei von dem Stuttgarter Verfassungsrechtler Rüdiger Zuck.
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Kleinmachnow - Der Verein Kleinmachnow gegen Fluglärm hat am Dienstag eine weitere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Vertreten wird die Bürgerinitiative dabei von dem Stuttgarter Verfassungsrechtler Rüdiger Zuck.
Bereits im Dezember 2012 hatte der Kleinmachnower Verein unter Federführung des Vorsitzenden Matthias Schubert eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die Bürger hatten ihre Beschwerde unter anderem mit einer „massiven Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit der betroffenen Anwohner“ begründet.
Kleinmachnower haben von der zukünftigen Lärmbelastung erst erfahren, als es für eine Klage bereits zu spät war
Eine ursprüngliche Grobplanung des Flughafens hatte Abflugrouten weit an Kleinmachnow vorbei vorgesehen. Die Flugrouten waren allerdings erst nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens endgültig festgelegt worden. Somit hatten die Bürger Kleinmachnows erst von der zukünftigen Lärmbelastung erfahren, als es für eine Klage bereits zu spät war. Das Verwaltungsgericht entschied damals, dass in Zukunft jeder potentiell von Fluglärm betroffene Anwohner bereits am Planfeststellungsverfahren beteiligt werden müsse.
Der Verein bezeichnete das Bauprojekt Flughafen Berlin-Brandenburg als ein „beispielloses staatliches Täuschungsmanöver“. Deshalb sei es das Recht eines jeden „ehrlich und gerecht denkenden Bürgers, sich hiergegen zur Wehr zu setzen und dabei alle Rechtsmittel zu nutzen“, betonte Schubert.
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