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Potsdam-Mittelmark: Winterdienst-Gebühr ab 2010
Michendorf will Satzung zur Straßenreinigung novellieren
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Michendorf - Ab dem kommenden Jahr müssen die Michendorfer voraussichtlich für den Winterdienst zahlen. In diesem Jahr kommt das Geld dafür noch aus dem Haushalt: Fast 70 000 Euro werde die Gemeinde ausgeben, sagte Bettina Krämer, zurzeit Chefin im Ordnungsamt, in der Sitzung des Ordnungsausschusses am Mittwochabend. Mit einer neuen Straßenreinigungssatzung soll sich das ändern. Wie hoch die Reinigungsgebühr sein soll und ob alle Bürger gleichermaßen zur Kasse gebeten werden, steht noch nicht fest.
Allerdings laufe der aktuelle Vertrag mit der Winterdienstfirma nächstes Jahr aus. Wenn ein neuer geschlossen wird, so befürchtet das Rathaus, könnte die Kommunalaufsicht darauf drängen, dass die Gemeinde Gebühren erhebt. „Wir erbringen hier eine Dienstleistung, also müssten wir die Kosten auch umlegen“, so Krämer. Außerdem sei absehbar, dass die Preise seitens der Firmen angezogen werden. Im Moment zahlt die Gemeinde für den Winterdienst noch drei Cent pro Straßenmeter am Tag, andere Gemeinden zahlen schon fünf.
Die Verwaltung will schon seit längerem die Straßenreinigungssatzung novellieren, auch weil das zurzeit gültige Regelwerk Lücken hat. So ist der Winterdienst nur auf einzelnen Straßen unterwegs, in den anderen müssen die Bürger schippen. Warum hier gestreut wird und dort nicht, ist nicht eindeutig begründet. Der Kompromiss sah den Winterdienst in allen ausgebauten Straßen vor. Allerdings nimmt deren Zahl zu – und damit auch die Winterdienstkosten für die Gemeinde. Allein in diesem Jahr sind 1,9 Kilometer Straße dazu gekommen. Dadurch würden sich Mehrkosten von zirka 13 000 Euro für die Kommune ergeben, wie es hieß. Ein weiteres Manko: In stark befahrenen Straßen müsste die Gemeinde eigentlich auch für die regelmäßige Straßenreinigung sorgen. „In der Potsdamer Straße kann man niemandem zumuten, sich mit der Karre an den Rinnstein zu stellen“, so Krämer. Früher hattte der Landkreis dort gereinigt, doch der hat die alte B 2 längst an die Gemeinde übergeben.
Im politischen Raum zerbricht man sich nun den Kopf, wie mit einer Gebührensatzung das Gleichbehandlungsprinzip gewahrt werden kann. Denn auch künftig werde der Winterdienst nicht alle Straßen abfahren können. Insgesamt wäre das eine Strecke von 120 Kilometern. Eine Arbeitsgruppe ist noch zu keinem endgültigem Ergebnis gekommen: „Hundertprozentig rechtssicher ist keine Gebührensatzung – einer wird immer einen Weg finden, sich zu wehren“, bilanzierte der Michendorfer Jürgen Haselmann, der in der AG mitarbeitet. Er rechne damit, dass einzelne Anlieger aus Kostengründen lieber selbst schippen möchten, „aber der Winterdienst kann nicht einzelne Straßensstücke auslassen“. Bettina Krämer schlug vor, die Michendorfer Straßen zu klassifizieren und demnach Gebühren zu erheben.
Das hat übrigens auch die Stadt Werder getan: Dort wird seit vier Jahren eine Gebühr für die Straßenreinigung erhoben. Unterschieden wird dort nach stark befahrenen Durchfahrtsstraßen, in denen die Stadt fegt und im Winter streut, und Verbindungsstraßen, in denen nur der Winterdienst verrichtet wird. Das kostet die Anlieger 77 beziehungsweise 42 Cent pro Frontmeter ihres Grundstückes im Jahr. Nur in Anliegerstraßen und Wegen müssen Bürger selbst zu Besen und Schneeschieber greifen – zahlen dafür aber auch nichts. Thomas Lähns
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