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Gefährliche Wege. Unstrittig ist, dass die Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf Gehwegen verantwortlich sind. Doch wie steht es mit den Straßen?

© Michael Urban/ddp

Potsdam-Mittelmark: Winterdienst muss zumutbar sein

Ministerium äußert sich zum Streit über Anliegerpflichten auf Nebenstraßen

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Potsdam-Mittelmark - Im aktuellen Streit um den Winterdienst auf mittelmärkischen Anliegerstraßen hat gestern das zuständige Infrastrukturministerium Position bezogen. Grundsätzlich sei es in Brandenburg möglich, die Reinigungspflicht durch eine Satzung ganz oder teilweise auf die Eigentümer erschlossener Grundstücke zu übertragen, sagte Ministeriumssprecherin Petra Dribbisch den PNN gestern auf Anfrage. Der Winterdienst müsse jedoch für den Eigentümer zumutbar sein. Was zumutbar ist, müssten die Kommunen selbst beurteilen.

Wie berichtetet, hatte der mittelmärkische Landrat Wolfgang Blasig (SPD) zum Ärger mehrerer Bürgermeister gegenüber der Presse erklärt, nach seiner Rechtsauffassung könnten Anwohner von den Gemeinden nicht per Satzung zum Schneeschippen auf die Straße geschickt werden, auch wenn es sich dabei nur um mäßig befahrene Anliegerstraßen handele. Eine Auffassung, der auch der Brandenburgische Städte- und Gemeindebund „nicht uneingeschränkt folgen“ will. Dessen Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher erklärte jetzt in einem Rundschreiben an die Bürgermeister und Amtsdirektoren, dass laut Landesstraßengesetz die Eigentümer auch zum Winterdienst auf der Straße verpflichtet werden könnten. Allerdings, so betonte auch Böttcher, hätten die Gemeinden die Frage der Zumutbarkeit zu beachten. „Ein Kriterium hierbei ist der Verkehr. Kann ein Anlieger seine Verpflichtungen nur unter Gefahr für Leib und Seele erfüllen, ist dies unzumutbar“, heißt es im Rundschreiben. Bei Straßen von untergeordneter Bedeutung, wie Anliegerstraßen, Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigten Bereichen dürfte es grundsätzlich zulässig sein, eine Übertragung vorzunehmen. Unzumutbar sei eine Räumpflicht für die Anwohner allerdings auch, wenn sie nicht mit einfachen Hilfsmitteln wie Besen, Schaufel oder Kehrblech möglich ist, so Böttcher. Das könnte der Fall sein, wenn die zu reinigenden Straßenabschnitte sehr lang oder breit sind. Deshalb sollten die Gemeinden bei der Festlegung der Satzung für jede einzelne Straße prüfen, ob eine Reinigungspflicht für die Anwohner zumutbar ist.

Präsident des Brandenburgischen Städte- und Gemeindebundes ist der Werderaner Bürgermeister Werner Große (CDU). Er ist momentan nicht gut auf Landrat Blasig zu sprechen. „Es ist nicht in Ordnung, dass der Landrat mit seinen öffentlichen Aussagen mitten im dicksten Schnee unsere Bürger verunsichert, ohne die Angelegenheit zuvor mit den Kommunen zu besprechen“, sagte Große den PNN. Wie in vielen anderen Kommunen werden in Werder die Anwohner von Anliegerstraßen per Satzung zum Winterdienst bis zur Straßenmitte verpflichtet. „Ich gehe davon aus, dass das rechtlich möglich und auch zumutbar ist“, erklärte Große und führte als Beispiel die kleinen Straßen auf der verkehrsberuhigten Inselstadt an.

Nach wie vor würden jedoch auch in Werder nicht alle Anwohner ihre Winterdienstpflichten kennen und erfüllen. Wenn die Gehwege nicht geräumt oder gestreut sind, würden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Informationszettel in die Briefkasten werfen oder bei den Anwohnern klingeln, so Große. „Die große Keule haben wir aber noch nicht herausgeholt. Bisher wurde noch kein Verwarngeld gefordert“, erklärte der Bürgermeister. Wegen der extremen Schneemengen habe die Stadt in den vergangenen Wochen auch viele Anliegerstraßen geräumt und gestreut. Hagen Ludwig

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