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Aus dem GERICHTSSAAL: Zu Unrecht Kindergeld kassiert

420 Euro Strafe tun der Angeklagten sehr weh

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Aus dem GERICHTSSAAL420 Euro Strafe tun der Angeklagten sehr weh Das Gericht glaubt der Erwerbsunfähigkeits-Rentnerin nicht. Dabei bemüht sich Angelika A. (51, Name geändert) nach besten Kräften, ihre Unschuld zu beweisen. Die Mutter eines inzwischen 27-jährigen Sohnes erhielt von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 28 Tagessätze zu je 15 Euro, da sie die Familiengeldkasse des Arbeitsamtes um 1809 Euro geprellt haben soll. Dagegen legte Angelika A. Einspruch ein. Wie immer in solchen Fällen gibt es dann eine mündliche Hauptverhandlung. Beredt schildert die wegen Betruges Angeklagte, wie es aus ihrer Sicht zu dem unerwarteten Geldsegen kam. Als ihr Sohn die Lehre abgebrochen und Arbeitslosengeld bezogen habe, sei sie ihrer Pflicht nachgekommen und habe die Familienkasse – wie es vorgeschrieben ist – informiert, allerdings telefonisch. „Die Mitarbeiterin wollte das vermerken. Darauf habe ich mich verlassen“, beteuert die gelernte Köchin. „Es ist mir eigentlich gar nicht aufgefallen, dass das Geld nach wie vor auf mein Konto überwiesen wird“, will Angelika A. dem Gericht weismachen. Der Vorsitzende kraust die Stirn. Die Angeklagte hat schlechte Karten. „Es fällt mir schwer nachzuvollziehen, dass Sie wirklich bei der Familienkasse angerufen und gesagt haben, dass Ihr Sohn die Lehre geschmissen hat“, wirft er ein. „Sie haben vielleicht gedacht, das wird schon keiner merken.“ Siglinde M. (53), Sachbearbeitern bei der Agentur für Arbeit, bestätigt im Zeugenstand, für den Sohn der Angeklagten sei Kindergeld bis zum Abschluss der Ausbildung bewilligt worden. An eine telefonische Änderungsmeldung durch die Angeklagte erinnert sie sich hingegen nicht. „Eine solche wäre selbstverständlich möglich und ist auch üblich. Sie wäre in jedem Fall vermerkt worden. Besser ist es jedoch, uns schriftlich oder per FAX über eine Änderung der bestehenden Verhältnisse zu informieren“, rät die Angestellte. „Ich kann mir vorstellen, dass Sie das Geld ganz gut gebrauchen konnten“, wendet sich der Richter erneut an die Angeklagte und rät, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Die kleine grauhaarige Frau kämpft sichtlich mit sich, stimmt dann zu. „Sie können bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung beantragen, wenn Sie die Summe nicht auf einmal aufbringen können“ , so der Vorsitzende. Hoga

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