zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Zum Sturm geblasen

Teilplan Windenergie im April wieder in Kraft / Seit Unwirksamkeit 30 Anträge für Windparks

Stand:

Potsdam-Mittelmark - Die Regionalplanung Havelland-Fläming will dem planlosen Wildwuchs von Windparks wieder Einhalt gebieten: Der Teilplan „Windenergienutzung“, in dem 13 Eignungsgebiete für Windparks in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming planerisch festgeschrieben sind, soll im April wieder in Kraft treten. Nach vier Klagen hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Teilplan im Oktober für unwirksam erklärt. Grund: Unterschiede zwischen der beschlossenen Planfassung und jener der Bekanntmachung. Ohne den Teilplan sind Windkraftanlagen jedoch überall zulässig, wo nicht andere Planungen oder Schutzinteressen bestehen.

In den wenigen Wochen seit Rechtskraft des Urteils hatten Windkraftbetreiber zum Sturm geblasen: Anträge für über 30 Windkraftanlagen außerhalb der Eignungsgebiete sind seitdem eingegangen, sagte Lutz Schneider von der Regionalplanung. „Damit diese regelungsfreie Zeit beendet wird, muss der alte Teilplan Windenergienutzung vom September 2004 lediglich erneut im Amtsblatt des Landes Brandenburg bekannt gemacht werden.“ Dabei sei die Karte maßgebend, die dem Beteiligungsverfahren zugrunde lag. Auf ihrer Februarsitzung haben die Regionalräte ihren Vorsitzenden Landrat Lothar Koch nun mit einer erneuten Bekanntmachung beauftragt. Damit wäre, wie es hieß, der formale Mangel geheilt. Der Plan sieht nur wenige, dafür größere Eignungsgebiete außerhalb schützenswerter Landschaften vor.

Nach wie vor sei die Windenergienutzung ein Geschäft, das trotz auslaufender Subventionierung dank modernster Anlagen respektable Gewinne bietet, sagte Lutz Schneider nach der Sitzung. „Ohne den Teilplan Windenergienutzung könnte es sehr schnell zu der befürchteten Verspargelung der Landschaft kommen, wenn beliebige Einzelstandorte durch Windenergieanlagen besetzt werden.“ Wer aufmerksam durchs Land fahre, könne die Zeugen dieser planlosen Zeit im Ländchen Friesack, in der Buckau-Niederung oder auch auf der Glindower Höhe besichtigen. „Läuft alles nach Plan, gelten ab Anfang April 2008 wieder die regionalplanerischen Festsetzungen.“

Gegen den Teilplan hatte es vier Klagen aus unterschiedlichen Motiven gegeben: Die Gemeinden Wustermark und Brieselang hatten die Standorte der geplanten Windparks abgelehnt. Ein Windkraftbetreiber und die Berliner Stadtgüter Verwertungsgesellschaft hatten geklagt, weil ihnen die ausgewiesenen Flächen nicht reichten. Bei letzterer ging es um Flächen an der L 40 in Ruhlsdorf, in deren Nähe jetzt ein Solarpark geplant ist. Henry Klix

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })