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Wegen Cyberattacke: Wohngeldanträge müssen schriftlich nachgereicht werden

Alle Wohngeldanträge, die ab dem 29. Dezember per Mail an die Stadt Potsdam geschickt wurden, müssen noch einmal in Briefform gestellt werden.

Stand:

Wer seit dem 29. Dezember per Mail Anträge auf soziale Leistungen bei der Stadt gestellt hat, muss diese noch einmal schriftlich stellen. Grund ist die Cyberattacke auf das Rathaus, durch die die Stadtverwaltung nach wie vor nicht online erreichbar ist und Anträge per Mail nicht bearbeitet werden können. „Aktuell ist eine Antragstellung nur in Papierform möglich, denn weiterhin können Mails an die Stadtverwaltung und damit auch nicht an die Wohngeldbehörde zugestellt werden“, so eine Stadtsprecherin auf PNN-Nachfrage.
Die Stadt bittet darum, dem Brief mit dem Antrag auf Wohngeld oder andere soziale Leistungen einen Ausdruck der entsprechenden Mail beizufügen. „Für die Antragstellung gilt somit dann das Datum der erstmaligen Online-Antragstellung im Dezember 2022“, so die Stadtsprecherin. Gültig sind alle Anträge, die im Laufe des jeweiligen Monats gestellt wurden.
Laut Stadt sind zwischen dem 2. und 4. Januar bereits 52 Wohngeld-Anträge schriftlich eingegangen. Aufgrund der Wohngeldnovelle hat sich die Zahl der Menschen verdreifacht, die Anspruch auf Wohngeld haben. 2022 sind in Potsdam etwa 8900 Anträge eingegangen worden, das sind 2700 mehr als im Jahr zuvor. (EW)

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