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Regenbogenflaggen hängen vor einem Gebäude (Symbolbild).

© Foto: Imago

Rückschlag in Japan: Keine Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe

Die Aberkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in Japan verstößt nicht gegen die Verfassung. Damit bleibt Japan der einzige Staat in der G7-Gruppe wirtschaftsstarker Demokratien, die dies ablehnt.

Homosexuelle in Japan haben in ihrem Kampf für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe einen Rückschlag erlitten. Das Bezirksgericht in Tokio entschied am Dienstag, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstößt.

Die Forderung der acht Kläger nach je einer Million Yen (rund 6900 Euro) Entschädigung pro Person für den seelischen Schmerz in Folge der Weigerung der Regierung wies das Gericht zurück. Japan hat als einziger Staat in der G7-Gruppe wirtschaftsstarker Demokratien die gleichgeschlechtliche Ehe bislang nicht anerkannt.

Ein Bezirksgericht in der nördlichen Stadt Sapporo hatte 2021 als erstes Gericht noch entschieden, dass die Weigerung des Staats das in der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung verletze. Anwälte sprachen von einem großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe. Doch im Juni 2022 kam dann ein anderes Gericht in Osaka zur gegenteiligen Auffassung. Das Gericht in Tokio folgte nun diesem Urteil.

Damit sieht sich der Gesetzgeber bestätigt. Doch dass in Japan inzwischen überhaupt für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBTQ) vor die Gerichte gezogen wird, deutet laut Beobachtern auf langsame Fortschritte in der Frage des Eherechts hin. Als erstes Land in Asien hatte Taiwan im Jahre 2019 die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. In Deutschland war das Gesetz zur Ehe für alle am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

In Japan rückt das Thema der LGBTQ-Community langsam verstärkt ins öffentliche Bewusstsein, auch wenn viele ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität aus Angst vor Diskriminierung geheim halten. Immerhin erkennen einige Gemeinden inzwischen eingetragene Partnerschaften an. Die sind zwar rechtlich nicht bindend. Sie sollen jedoch dazu beitragen, Diskriminierungen wie zum Beispiel beim Besuch des Partners oder der Partnerin im Krankenhaus oder bei der Wohnungssuche zu vermeiden. (dpa)

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