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Das Pokalspiel zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig wurde beim Stand von 1:0 abgebrochen.

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Update

Abgebrochenes DFB-Pokalspiel: RB Leipzig zieht in zweite Runde ein, VfL Osnabrück verzichtet auf Einspruch

Das DFB-Sportgericht wertet die abgebrochene Pokalpartie beim VfL Osnabrück wie erwartet mit 2:0 für RB Leipzig. Jetzt haben sich auch die Osnabrücker geäußert.

Fußball-Drittligist VfL Osnabrück wird nach dem abgebrochenen Pokalspiel keine Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einlegen. Das teilten VfL-Präsident Hermann Queckenstedt und Geschäftsführer Jürgen Wehlend am Freitag mit. Damit kann die 2. Runde im DFB-Pokal wie vorgesehen am Freitagabend ausgelost werden.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte zuvor das nach einem Feuerzeug-Wurf abgebrochene Erstrundenspiel zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig mit 2:0 für Leipzig gewertet. Bei dem Wurf war am Montagabend Schiedsrichter Martin Petersen am Kopf getroffen worden.Fußball-Zweitligist RB Leipzig nimmt den Einzug in die 2. Runde des DFB-Pokals am Grünen Tisch an.

„Das durch das DFB-Sportgericht gefällte Urteil akzeptieren wir, fokussieren uns nun aber auf unser Braunschweig-Spiel“, sagte der RB-Vorstandsvorsitzende Oliver Mintzlaff am Freitag nach der Entscheidung vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Dieses wertete die wegen eines Feuerzeugwurfs auf Schiedsrichter Martin Petersen in der 71. Minute abgebrochene Erstrundenpartie am vorigen Montag beim Drittligisten VfL Osnabrück erwartungsgemäß mit 2:0 für die Sachsen.

„Wir haben uns mit Nachdruck für ein Wiederholungsspiel eingesetzt, denn es war unser Ziel, sportlich in die nächste Runde einzuziehen“, erklärte Mintzlaff. Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts erläuterte, das dies nicht möglich ist. „Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist“, betonte er.

Wettbewerb soll "nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein"

Lorenz würdigte dies als faire Geste der Leipziger, die an der Entscheidung aber nichts ändere. „Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein“, bekräftigte Lorenz. „Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht.“

Schon in der Vergangenheit hatte der DFB in ähnlichen Fällen das gleiche Urteil gefällt. 2011 wurde Schalke 04 zum 2:0-Sieger beim FC St. Pauli erklärt. Die Partie war abgebrochen worden, nachdem der Schiedsrichter-Assistent von einem vollen Bierbecher im Nacken getroffen worden war. Das gleiche Vorkommnis hatte sich 2006 im DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC ereignet; die Berliner wurden am Grünen Tisch zum Sieger erklärt. Die Hamburger Kiez-Kicker mussten zudem ein Spiel auf fremdem Platz austragen, die Stuttgarter eine Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ähnliches droht auch dem VfL Osnabrück, der nach mehreren Verfehlungen seiner Fans derzeit auf Bewährung spielt. Über etwaige Sanktionen gegen den Drittligisten wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. (dpa)

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