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Sport: Der ewige Gegner

Franke streitet weiter mit Ullrich

Berlin - Mit Meinungsfreiheit war da nichts mehr, jedenfalls befand das die Pressekammer des Landgerichts Hamburg. „Verurteiltes Mädchenschänder-Schwein“, das war zu viel. So muss sich auch ein Trainer wie Thomas Springstein nicht bezeichnen lassen. Springstein hatte einer minderjährigen Sprinterin vermännlichende Hormone untergeschoben, er ist deswegen zu 16 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden, und er provozierte den Dopingexperten Werner Franke. Der wurde denn auch deutlich. Zu deutlich, entschied gestern das Landgericht Hamburg. Franke, Molekularbiologe am Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg, darf seine Beschimpfung nicht wiederholen.

Gut, dann halt anders. Springsteins Dopingabgabe, sagte Franke gestern dem Tagesspiegel, „ist eine verruchte Tat erheblicher Kriminalität“. Und weil er eine Vergangenheit als Kabarettist hat, sagte Franke auch noch: „Ich entschuldige mich bei allen Ebern dieses Planeten.“ Aber eigentlich mag er keine Ironie bei diesem Thema. „Was soll ich als Krebsforscher sagen, wenn zugleich Artikel des Krebsforschungszentrums erscheinen, in denen die Folgen solcher Hormone beschrieben werden?“ Lebertumore, Brustkrebs, Gebärmutterschäden, Klitoris-Hypertrophie.

Franke kennt die Pressekammer des Landgerichts Hamburg ganz gut. Er prozessiert hier auch gegen Jan Ullrich, den Tour-de-France-Sieger von 1997, der am Montag in einem bizarren Auftritt seinen Rücktritt erklärt hat. Kurz zuvor hatte der Radprofi gegen Franke vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg gewonnen. Es ging um Doping, natürlich, aber Ullrich wurde nicht entscheidend entlastet.

Es ging genau gesagt um einen Satz. Ullrich, hatte Franke in einem TV-Gespräch gesagt, habe in einem Jahr 35 000 Euro für Dopingmittel an den spanischen Arzt Eufemio Fuentes bezahlt. Fuentes gilt als Kopf eines Dopingnetzwerks. Es gibt einen Bericht der spanischen Polizei mit Indizien gegen Ullrich. Franke hatte sich auf diesen Bericht bezogen. Doch Ullrich erklärte eidesstattlich, dass er nie 35 000 Euro an Fuentes in einem Jahr bezahlt habe. Aufgrund einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg durfte Franke seinen Vorwurf nicht wiederholen. Seine Berufung gegen das Urteil wies jetzt das OLG Hamburg ab. Frankes Äußerung sei „eine Spur zu weitgehend“. Aber: „Es geht um die Formulierung, nicht um den Inhalt.“ Die Formulierung, Ullrich „soll 35 000 Euro bezahlt haben“, wäre in Ordnung gewesen. Franke überlegt noch, ob er dieses Urteil akzeptiert.

Der Gegner Ullrich geht ihm ja nicht verloren. Franke hat den Radprofi wegen falscher eidesstattlicher Erklärung angezeigt.

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