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Mark S. (Mitte) hat eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten aufgebrummt bekommen.

© Christof Stache/REUTERS

Doping-Prozess endet mit langer Haftstrafe: Jubel über das Urteil gegen Mark S. gehört sich nicht

Die Strafe gegen den Sportmediziner Mark S. ist hart und gleichsam gerecht. Doch Freude darüber ist unangebracht. Aus mehreren Gründen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Martin Einsiedler

Es ist immer befremdlich, wenn sich andere über die Strafen für andere begeistern können. So geschehen am Freitag. „Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet“, sagte Alfons Hörmann. Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes freute sich über die Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten, die dem Erfurter Sportarzt Mark S. vom Landgericht München aufgebrummt worden war. Das Gericht blieb damit nur wenige Monate hinter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsentzug.

Es ist ein hartes Urteil, und auch eines mit einem Nachgeschmack. Denn im Fall Mark S. wurde man das Gefühl nicht los, dass die Signalwirkung, die von dem Urteil ausgehen sollte, nicht groß genug sein konnte. Das 2015 eingeführte Anti-Doping-Gesetz, auf dem das Urteil gründete, musste im Kampf gegen Doping endlich mal liefern.

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Doch es gibt auch noch eine andere Perspektive auf den Richterspruch: Mark S. hat großes Unrecht getan. Der 43-Jährige behandelte über Jahre mehrere Winter- und Radsportler mit Blutdoping. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Verbandsregeln des Sports, sondern schlicht Beihilfe zum Betrug. Und nicht nur das, Mark S. hat auch die Gesundheit seiner Kunden gefährdet. In einem Fall verwendete er ein Präparat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Er wurde deshalb auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Waffen im Kampf gegen Doping sind immer noch stumpf

Tatsächlich ist das Dopen ein Verbrechen, das hierzulande viel zu lange der Sportgerichtsbarkeit überlassen worden ist. In den meisten Fällen geht es dabei um sehr viel Geld. Wer seinen Körper mit illegalen Mitteln hochzüchtet, der kann nicht nur Ruhm erreichen, sondern im besten Fall Millionen einsammeln. Auch und gerade für Hintermänner wie Mark S. ist der Betrug im Sport ein lukratives Geschäft.

Wenn – wie es jahrzehntelang im deutschen Sport der Fall war – den Betrügern lediglich Wettbewerbs- oder Berufssperren drohen, wird das der Verhältnismäßigkeit des Vergehens nicht gerecht. Zumal die Waffen im Kampf gegen Doping ohnehin stumpf waren und auch immer noch sind.

Es ist doch so: Wer nicht großes Pech hat (wie Mark S., der letztlich nur durch das überraschende TV-Geständnis des österreichischen Skilangläufers Johannes Dürr aufgeflogen war) oder sich nicht ziemlich dämlich anstellt, der dürfte den spärlich aufgestellten Dopingjägern durchs Netz gehen.

So gibt es aktuell in Deutschland nur drei Schwerpunktanstalten Doping und eine für den Sport hilfreiche Kronzeugenregelung ist erst noch in der Mache. Der Jubel über das Urteil gegen Mark S. sollte von der Seite des Sports nicht zu groß ausfallen. Zum einen, weil im Kampf gegen Doping noch viel zu tun bleibt. Zum anderen, weil es sich nicht gehört.

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