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Tagesspiegel-Kolumnist Helmut Schümann.

© Karikatur: Tagesspiegel

Halbstrafe in Bayern: Freiheit für Uli Hoeneß

Uli Hoeneß, der Steuerhinterzieher, hat Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Unser Kolumnist Helmut Schümann begrüßt das und knüpft einige, auch politische, Hoffnungen an die einstige moralische Instanz im deutschen Fußball.

Auch Uli Hoeneß wünscht sich Freiheit in Frieden, wie so viele hilfsbedürftige Menschen. Hilfsbedürftig ist der frühere Präsident des FC Bayern München wahrlich nicht. Auch dürfte er Frieden, besonders mit sich, gemacht haben. Gewiss, nachdem er 30 Millionen Euro von ihm hinterzogene Steuern ans Finanzamt Miesbach überwiesen hat. Plus 17 Millionen Euro Zinsen. Plus drei Millionen Euro Kirchensteuer. Auch wird er demnächst nicht auf staatliches Taschengeld angewiesen sein und auch in keiner Sammelunterkunft nächtigen müssen, sondern in seiner Prachtvilla oberhalb des Tegernsees. Es sei ihm vergönnt.

Was er nicht hat, ist Freiheit. Noch sitzt er ein nach dem Urteil, das ihm dreieinhalb Jahre Haft beschert hat. Nicht dauerhaft, als Freigänger und Berufstätiger in der Jugendabteilung des FC Bayern muss er nur an fünf Tagen der Woche im Gefängnis nächtigen. Rein optisch bei karger Kost.

Uli Hoeneß hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt.
Uli Hoeneß hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt.

© dpa/Andreas Gebert

Schlank ist er geworden, der einst stark gefährdet war, einen Herzinfarkt zu erleiden. Und seine Wurstfabrik wird inzwischen von seinem Sohn geleitet. Da ist die Versuchung nicht so groß, das alte Gewicht durch übermäßiges Naschen wiederherzustellen. Selbst dann nicht, wenn seinem Antrag auf Gewährung der Halbstrafe stattgegeben wird. Man darf davon ausgehen, ihm, dem Antrag, wird stattgegeben.

Und dann ist er ab 2. März 2016 ein freier Mann, Strafe abgesessen, wenn auch nur die Hälfte, geläutert aber wohl doch sicher. Wenn sich Uli Hoeneß nicht grundlegend geändert hat, macht er einen Fehler kein zweites Mal. Es wird dann allerdings viel die Rede sein von Sonderbehandlung für einen Prominenten mit besten Beziehungen auch in die Landesregierung. Aber das ist so eine vorzeitige Entlassung nicht, sondern geregelt durch Paragraf 57 des Strafgesetzbuches.

Und dann? Was macht Uli Hoeneß dann, wenn er seinen angekündigten Urlaub beendet hat? Wenn man Hoeneß kennt, und ich kenne ihn seit Jahrzehnten, kann man ein paar Hoffnungen haben. Darauf, dass er mit seinen Spezies in der CSU, diesen Seehofers und Söders, ein paar Takte reden wird und ihnen Grundsätzliches zu humanitärem Verhalten beibringt. Darauf, dass er, die vor dem Fall moralische Instanz im deutschen Fußball schlechthin, sich einmischt in die derzeitigen Debatten und seine integrierten Fußballer zusammen mit seinen integrationsfähigen einheimischen Fußballern ordentlich Geld sammeln lässt für die Flüchtlingshilfe. Und darauf, dass er sein mächtiges Veto einlegt gegen Trainingslager in menschenverachtenden Staaten. Trügt die Hoffnung nicht, soll er ruhig rauskommen, auch vorzeitig.

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