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Anwar El Ghazi darf das Gehalt von seinem Ex-Club behalten - das Landesarbeitsgericht hat die Berufung von Mainz 05 zurückgewiesen.

© Arne Dedert/dpa

Fristlose Kündigung nach Pro-Palästina-Posts: Mainz 05 verliert Rechtsstreit – Millionenentschädigung für Ex-Spieler El Ghazi

Nach Pro-Palästina-Posts kündigte der FSV Mainz 05 seinem früheren Spieler Anwar El Ghazi. Auch das Landesarbeitsgericht erklärt die fristlose Kündigung für unzulässig.

Stand:

Mainz 05 ist nach eigenen Angaben mit seiner Berufung im Fall Anwar El Ghazi gescheitert. „Wir haben die Entscheidung des Gerichtes zu akzeptieren, das in dem Verhalten und Handeln unseres Arbeitnehmers nach dem abscheulichen Attentat der Hamas in 2023 keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung gesehen hat“, erklärte Stefan Hofmann, der Vereins- und Vorstandsvorsitzende des Fußball-Bundesligisten. 

Der Club hatte dem mittlerweile 30 Jahre alten El Ghazi nach einem propalästinensischen Instagram-Post nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober gekündigt. Das Arbeitsgericht hatte im Juli die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, Mainz war vor das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht gezogen – und kassierte eine Abfuhr.

Dem Urteil zufolge muss der Fußball-Verein dem Sportler rund 1,5 Millionen Euro Gehalt nachzahlen (AZ: 3SLa 254/24). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

Der Vorsitzende Richter Andreas Budroweit erklärte bei der Urteilsbegründung, El Ghazi habe in seinen Social-Media-Einträgen weder den Überfall der Hamas auf Israel gerechtfertigt oder unterstützt noch Israel das Existenzrecht abgesprochen.

Anwar El Ghazi am 30. September 2023 im Trikot des 1. FSV Mainz 05.

© dpa/Revierfoto

Die Kammer, die nicht für eine Stellungnahme erreichbar war, habe die Posts objektiv ausgelegt und sei in der erforderlichen Interessenabwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesem Fall die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Eine fristlose Kündigung sei folglich nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es in der Mitteilung.

„Inhaltlich halten wir allerdings an unserer Position fest: Auf Basis der Werte und Überzeugungen, die Mainz 05 ausmachen, ist eine Weiterbeschäftigung von Personen, die sich im fundamentalen Widerspruch zu eben jenen äußern und verhalten, auch in Zukunft ausgeschlossen“, erklärte Hofmann.

Sobald das Urteil in dem Rechtsstreit in Kraft getreten ist, kann ein zweiter, parallel am Arbeitsgericht Mainz geführter Prozess fortgesetzt werden. Darin klagt El Ghazi nach seinem erzwungenen Wechsel die Gehaltsdifferenz zwischen seinem Vertrag bei Mainz 05 und dem bei seinem späteren Verein Cardiff City ein.

Nach Aussage von El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler geht es dabei um eine Summe von weiteren 1,2 Millionen Euro. Langwierige Verhandlungen um eine außergerichtliche Einigung waren zuvor gescheitert. Patrick Schwarz, Justiziar des unterlegenen Mainzer Fußball-Vereins, wollte sich zunächst nicht zu dem Urteil äußern. (dpa, epd)

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