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Sport: Verband in Erklärungsnot

Klubs fordern vom DFB Aufklärung in Sachen Kirch

Hamburg (dpa). Ein Vertrag über Videorechte mit der KirchGruppe bereitet dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) Ärger. Damit erhält die Affäre um so genannte Geheimverträge eine neue Dimension. Auf Basis einer bisher unbekannten Vereinbarung vom Mai 1992 mit Kirchs Rechteagentur ISPR waren nach Informationen des „Spiegel“ bis zum Jahr 2000 insgesamt 16 Millionen Mark an die DFB-Tochter Wirtschaftsdienste GmbH geflossen. Kurz zuvor hatte der DFB die kompletten Bundesliga-Verwertungsrechte für 700 Millionen Mark an die ISPR verkauft. Ob mit oder ohne Videorechte, das ist der Knackpunkt in dem neuen Fall.

Die Bundesliga-Branchenführer Bayern München und Borussia Dortmund, die wie alle Klubs von dem Zusatzdeal nichts wussten, hielten sich mit Vorwürfen zurück, forderten aber vom DFB eine lückenlose Aufklärung. Der Dachverband bestätigte die Vereinbarung und die genannten Summen, sprach aber von einem völlig legalen und normalen Vorgang. „Wir beginnen am Montag mit der Prüfung der Aktenlage“, sagte DFB-Pressesprecher Harald Stenger.

„Erst mal müssen die Fakten geklärt sein. Wir sagen gar nichts zu Dingen, deren Fakten wir nicht kennen“, sagte Bayern Münchens Manager Uli Hoeneß. „Ich will keine Ferndiagnosen über Dinge stellen, von denen ich keine Ahnung habe“, sagte Vorstandsvorsitzender Karlheinz Rummenigge. Die neue Wendung könnte seinem Verein im Streit mit der Deutschen Fußball-Liga (DFL) den Rücken stärken. Die Bayern müssen sich derzeit wegen eines nicht vorgelegten Geheimvertrages mit dem inzwischen insolventen Medienimperium über 21,47 Millionen Euro bei der DFL verantworten.

Ausgerechnet DFL-Geschäftsführer Wilfried Straub hatte aber vor elf Jahren als damaliger Geschäftsführer der Wirtschaftsdienste GmbH den Vertrag über Video- und Kassettenrechte mit der ISPR unterschrieben. Dortmunds Manager Michael Meier sprach deshalb von einem „unglaublichen Vorgang“, da jetzt Leute betroffen seien, „die in ähnlicher Sache gegen die Bayern tätig sind“. Straub bezeichnete die Vereinbarung als „rechtens“. Ein Teil der Erlöse seien an die Liga zurückgeflossen, ein anderer Teil vom DFB zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben verwendet worden.

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