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Kein Radweg. Sehen in der Ebersstraße in Schöneberg aber viele anders.

© Claus Vetter

Wenn Radfahrer fremdfahren: Slalom-Wettbewerb auf dem Fußweg

Die Stärkeren sitzen hinter dem Steuer. Allerdings sind die Menschen auf den zwei Rädern auch nicht durchweg die Benachteiligten. Insbesondere auf Fußwegen nicht.

Claus Vetter
Ein Kommentar von Claus Vetter

Stand:

Es ist seit Wochen bestes Radfahrwetter. Was natürlich nicht heißt, dass das Wetter an sich gut ist. Das wissen ja die meisten Menschen, die sich nicht mit dem Leugnen von spürbaren globalen Veränderungen aufhalten. In jedem Fall erlebt die Fraktion der Fahrradfahrenden in Berlin bei hohen Temperaturen dieser Tage wie jedes Jahr ihre absolute Höchststärke. Was für die Umwelt an sich sehr gut ist, aber angesichts fehlender guter Radwege in der Stadt nicht unbedingt ein Vergnügen ist und vor allem auch gefährlich werden kann im Straßenverkehr.

Die Stärkeren sitzen immer hinter dem Steuer, allerdings sind die Menschen auf den zwei Rädern auch nicht durchweg die Benachteiligten. Zumal sie eben den Druck auch oft weitergeben – an die Schwächsten. Das sind diejenigen, die zu Fuß unterwegs sind. Große und kleine Beispiele aus Berlin gibt es zur Genüge, etwa den von mehreren Metallgittern eingerahmten kurzen Fußweg an der Schöneberger Ebersstraße.

Obwohl gleich zwei Schilder zu Beginn des schmalen Pfades darauf hinweisen, dass Räder seitlich des Schulhofes der Teltow-Grundschule bitte geschoben werden müssen, ist auf dem Streckenabschnitt zu allen Zeiten ein munterer Rad-Slalom-Contest angesagt. Neben den Metallwellenbrechern müssen auch die Fußgänger:innen umfahren werden. Zur Rushhour muss man froh sein, wenn man da zu Fuß heil durchkommt.

Aber man kennt das ja von anderen Fußwegen, die gerne mal zur Radpiste, vorzugsweise in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf der Straße, umfunktioniert werden. Kinder bis zehn Jahre dürfen das. Aber immer dran denken, wer zu Fuß läuft, hat schon damit zu tun, den Rollerpilot:innen auszuweichen. Man darf sein Fahrrad übrigens als Tretroller nutzen auf dem Gehweg. Kein Scherz (Paragraf 24, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung [StVO] und Paragraf 16, Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung [StVZO]).

Es gibt noch andere Dinge, die Radfahrenden erlaubt sind. Radfahrer:innen dürfen nebeneinander fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird, also die Autos noch genug Platz zum Überholen haben. Dagegen ist es kein legitimes Mittel, klingelnd auf eine Bushaltestelle zuzurasen, um eine Schneise zwischen Wartende und einstiegsbereiten Bus zu schlagen. Das wird in Berlin oft versucht und es geht häufig nicht gut aus. Fakt ist: Wer defensiver fährt und nicht auf Fußwegen, der schont sich und andere.

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