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© dpa

Ethik: Die Moral des Klonens

Neue Forschungsergebnisse sollten Anlass sein, die Gesetze zur Biopolitik zu lockern.

Auch demokratische Politiker können der Illusion der Allmacht erliegen. Sie fügen damit nicht nur ihren Gesellschaften, sondern auch dem Ansehen der Politik Schaden zu. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn sie der Entwicklung ihrer Gesellschaften Beschränkungen auferlegen, die aus bloßen Weltanschauungen oder persönlichen Überzeugungen folgen.

Dabei geht es nicht um die grundlegenden Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Gemeint sind vielmehr religiöse oder moralische Ansichten, die zur allgemeinen Auffassung erklärt werden, obgleich sich nur ein Teil der Bevölkerung zu ihnen bekennt – und sich bestenfalls eine Minderheit an sie hält. Werden sie zur Staatsauffassung gemacht und wird zudem noch übersehen, dass der Staat gar nicht zuständig ist, überschreitet er seine Kompetenz und lähmt sich selbst. Denn die fälschlich verallgemeinerten religiösen oder moralischen Überzeugungen betreffen persönliche Einstellungen zum eigenen Leben, zum eigenen Körper oder zum eigenen Sterben. Versucht der Staat auch hier eine rechtliche Zuständigkeit zu beanspruchen, stößt er zwangsläufig an die Grenzen seiner Macht.

Der Grund liegt auf der Hand: In den individuellen Entscheidungen über sich selbst kann man einem Menschen die faktische Macht der Selbstverfügung gar nicht nehmen. Man kann ihm lediglich anraten, etwas Bestimmtes zu tun. Ein Arzt kann unter Hinweis auf eine Diagnose den Vorschlag machen, eine Operation vorzunehmen; ob sie ausgeführt wird, hängt vom Patienten ab. Ein Geistlicher kann mit seiner Überzeugungskraft davon abraten, eine Abtreibung vorzunehmen; die Entscheidung hat die Frau zu fällen, die in der Notlage ist; ein Philosoph kann die besten Gründe aufbieten, um zu zeigen, dass es zu den Pflichten einer Person gehört, ihr Leben zu erhalten; wenn aber Schmerz, Verzweiflung oder Hoffnungslosigkeit zu anderen Konsequenzen führen, muss er sie anerkennen.

Was aber für den Arzt, den Geistlichen oder den Philosophen gilt, hat auch für den Politiker zu gelten. Wo in Fragen der persönlichen Lebensführung die Macht der guten Argumente endet, endet auch seine Macht.

Die Verfügung des Individuums über sich selbst wird in der Biopolitik Deutschlands nicht respektiert. Das ist jedoch nicht deshalb so, weil es noch den einen oder anderen Traditionsrest gibt, sondern weil es die Verfassung vorzuschreiben scheint. Seit dem 1975 ergangenen Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts können Politiker sich auf das Grundgesetz berufen, wenn sie persönliche Entscheidungen einer Frau zwar für „straffrei“, aber dennoch für „rechtswidrig“ erklären.

Der Glaubwürdigkeitsverlust eines Rechtssystems, das Handlungen für strafbar erklärt, aber gar nicht an Bestrafung denkt, ist offenkundig. Was aber ist von der fortgesetzten Einmischung in private Entscheidungen einer Frau zu halten, die sich für eine künstliche Befruchtung, eine In-vitro-Fertilisation, entschieden hat? Weil das Gesetz die Diagnose von befruchteten Eizellen (PID) außerhalb des Körpers verbietet, muss sie sich erst die erblich belasteten Embryonen einpflanzen lassen, ehe eine mit einem erneuten Eingriff verbundene Untersuchung vorgenommen werden darf, die dann nicht selten die Abtreibung des herangewachsenen Fötus zur Folge hat.

Das Gesetz, das zu derart entwürdigenden Verfahren nötigt, ist das Embryonenschutzgesetz von 1990. Dessen Autoren wollten weitsichtig sein und der damals noch in den Anfängen steckenden Gentechnologie Grenzen setzen. Sie haben sich vom damaligen Stand des Wissens leiten lassen und das staatliche Handeln durch Befürchtungen gebunden, die man damals haben konnte. In ihrer vorauseilenden Sorge haben sie die grundgesetzlich geschützte Forschungsfreiheit eingeschränkt und die Teilnahme Deutschlands an einer weltweit produktiven Forschung verhindert. Bis heute werden Deutsche, die sich im Ausland an den bei uns verbotenen Untersuchungen beteiligen, kriminalisiert.

Dadurch ist die Bundesrepublik zu einem öden Eiland in einem Meer von Forschung geworden. Die negativen Folgen für die Wissenschaft und die praktizierende Medizin sind seit Jahren bekannt. Die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen werden sichtbar werden, sobald wir die im Ausland entwickelten Verfahren und Erzeugnisse teuer einkaufen müssen. Was aber viel wichtiger ist: Die jüngsten Forschungen machen offenkundig, dass auch die moralischen Bedenken, die man einst haben konnte, gegenstandslos sind.

Um Schaden vom Embryo abzuwenden, hat das Embryonenschutzgesetz bereits die Entnahme einer Zelle unter Strafe gestellt. Durch die neuen Forschungen der Gruppe von Robert Lanza von der Firma ACT in Massachusetts aber steht mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, dass die Entnahme einer Stammzelle aus dem Achtzellstadium eines Embryos ohne Schaden für dessen Entwicklung möglich ist. Damit würde das Argument gegen die PID vollends gegenstandslos. Vor allem wenn man sieht, dass die auf diesem Weg ermöglichte Klonierung gar nicht darauf zielt, den die phantastische Literatur bevölkernden „neuen Menschen“ zu erzeugen.

Den Forschern geht es vielmehr darum, unterhalb der Ebene eigenständiger Organismen Zellmaterial zu gewinnen, das für therapeutische Zwecke bereitgehalten werden kann. Gelingt dies, brauchte man zur Behebung schwerer Organ- oder Blutdefekte keinen anderen Menschen als Spender, sondern könnte einem Kranken mit seinem eigenen, vorab klonierten Zellgut helfen. Gesetzt, das Verfahren lässt sich bis zum klinischen Einsatz bringen, brächte es nicht nur einen bedeutenden medizinischen Fortschritt, sondern auch einen Gewinn an Humanität. Kein Familienmitglied brauchte Substanzen oder Organe seines Körpers zu opfern, um dem Nächsten zu helfen.

Die eigentliche Sensation der neuen Erkenntnisse aber liegt darin, dass man zur Gewinnung pluripotenter Stammzellen vermutlich schon sehr bald gar nicht mehr auf Embryonen angewiesen ist. Nach den jüngsten Ergebnissen der in Harvard arbeitenden Gruppe von George Daley können sie durch Reprogrammierung aus Gewebe eines Erwachsenen gewonnen werden. Sie wären von den Strafbestimmungen des Embryonenschutzgesetzes nicht berührt. Gleichwohl hätten sie in Deutschland nicht entwickelt werden dürfen, weil man zur Prüfung ihrer Leistungen immer noch auf den Vergleich mit embryonalen Stammzellen zurückgreifen muss. Doch unabhängig davon gibt es nun die Aussicht auf Stammzellen, die nicht aus dem Verbrauch von Embryonen entstehen.

Die wegweisenden Erkenntnisse entstammen der industriellen Forschung. Man hat offenbar selbst dort kein Interesse daran, den „neuen Menschen“ zu erfinden oder durch hybride Monster die Filmindustrie zu überbieten. Die seriöse Wissenschaft will den Menschen helfen, und man sollte sie darin durch die Politik bestärken, anstatt ihr mit Misstrauen und Strafandrohungen zu begegnen. Deshalb ist es Zeit für eine Wende, die nicht nur die biomedizinische Forschung wettbewerbsfähig macht, sondern auch die Selbstlähmung der Politik beendet.

Dazu bedarf es der von den Richtern selbst erwogenen Überprüfung des Verfassungsgerichtsurteils von 1975. Mit ihr müsste sich auch das Embryonenschutzgesetz als revisionsbedürftig erweisen, was wiederum Folgen für das Stammzellimportgesetz von 2002 haben dürfte. Wenn es der in dieser Frage wahrhaft mutigen Forschungsministerin Annette Schavan gelingt, bei der schon viel zu lange verschobenen Neufassung des Importgesetzes wenigstens eine Verschiebung des Stichtags zu erreichen, hätte man Zeit zur Revision gewonnen.

Worin könnte sie bestehen? Das Grundgesetz reicht aus, die Menschenwürde zu schützen. Dabei kann es der Staat belassen. Da aber die Bedenken gegen die Gentechnologie weit verbreitet sind, sollte sich die Wissenschaft in Kooperation mit dem (in seiner Konstitution ebenfalls verschleppten) Deutschen Ethikrat entschließen, eine Konvention zur lebenswissenschaftlichen Forschung zu verabschieden. Darin würde sie sich, in Absprache mit den interessierten Verbänden, verpflichten, elementare Normen der Humanität einzuhalten. Das wäre eine Aufgabe bei der die neue Nationalakademie in Halle den ersten Beweis ihrer Arbeitsfähigkeit erbringen könnte.

Der Autor lehrt Philosophie an der Humboldt-Universität und gehört dem Nationalen Ethikrat an.

Volker Gerhardt

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