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Polizisten sichern am Morgen nach der Tat die Tankstelle, in der am Vortag ein Kassierer erschossen wurde.

© Foto: Christian Schulz/Foto Hosser/dpa

Urteil im Tankstellenmord in Idar-Oberstein: Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen

Vor knapp einem Jahr erschoss Mario N. einen 20-jährigen Kassierer nach einem Streit um das Tragen einer Maske. Nun wurde der 50-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt.

Stand:

Der sogenannte Tankstellenmord am 18. September des vergangenen Jahres im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: In einem Streit um das Tragen eines Mundnasenschutzes hatte der 50-jährige Mario N. einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter erschossen. Bei der Tat habe es sich um einen heimtückischen Mord gehandelt, urteilte das Landgericht Bad Kreuznach am Dienstag knapp ein Jahr nach der Tat und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe außerdem aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Das Gericht stellte die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten fest. Die besondere Schwere der Schuld hat die Kammer entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht bejaht.

Laut Gericht rechnete das junge Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs nicht damit, dass ihm seitens des Angeklagten „der Tod droht“.

Opfer hatte keine Möglichkeit zur Verteidigung

Der 20-Jährige habe keine Möglichkeit zur Verteidigung gehabt, weil die verbleibende Zeit zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem Angriff für das Opfer so kurz gewesen sei, dass es nicht habe reagieren können. Das Gericht verurteilte N. nach rund sechsmonatigem Prozess auch wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes sowie unerlaubten Führens einer Schusswaffe. N. hatte ausgeführt, sich zum damaligen Zeitpunkt von den Corona-Regeln belastet gefühlt zu haben.

Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Opfer hatte er damals zunächst die Tankstelle verlassen - um kurz darauf wieder zurückzukehren. Er reihte sich erneut in die Schlange ein, als er an der Reihe war, zog er eine Waffe und schoss dem Kassierer ins Gesicht. Die Heimtücke sei vorsätzlich gewesen, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus, denn die Waffe sei bewusst erst im letzten Augenblick gezogen worden. Der Tat liege ein politisches Motiv zugrunde, denn der Staat habe aus Sicht von Mario N. mit der Maskenpflicht Grenzen überschritten.

Der Angeklagte sei der Überzeugung gewesen, dass er ein Recht auf Widerstand und auch ein Recht auf die Tötung von Menschen habe. In einschlägigen Telegram-Kanälen erhielt Mario N. Applaus für für seine Tat: Dort wurde sie wahlweise als Notwehr, logischer Schritt oder Beginn eines langersehnten Befreiungskampfs gegen die angebliche „Merkel-Diktatur“ gefeiert.

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