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Vergewaltigung in der Ehe: Mann soll seine Frau jahrelang misshandelt haben
60 Strafanzeigen liegen gegen den 43-Jährigen vor. Um vier Taten geht es nun in einem Prozess vor dem Landgericht.
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Als die dreifache Mutter zur Polizei ging, soll ihre Ehe schon seit Jahren von Drohungen und auch Gewalt überschattet gewesen sein. 60 Strafanzeigen liegen inzwischen gegen ihren Noch-Ehemann vor. Um vier der Fälle geht es seit Dienstag vor dem Berliner Landgericht. Mario B. aus Marzahn wird vorgeworfen, seine Ehefrau vergewaltigt zu haben.
Er soll sich in diesen Fällen zwischen Januar 2021 und Februar 2024 zu seiner Frau gelegt, Sex gefordert und auf ihre „ehelichen Pflichten“ verwiesen, heißt es in der Anklage. Ihr Nein habe er nicht akzeptiert. Erfolglos habe sie versucht, seine Hände wegzudrücken. Durch eine Tat sei sie schwanger geworfen. Zwölf Wochen später habe sie eine Fehlgeburt erlitten.
Ein Trauschein wirkte einst wie ein Freibrief. Bis in Deutschland im Jahr 1997 – nach zähem parlamentarischen Ringen – das Merkmal „außerehelich“ aus dem Tatbestand der Vergewaltigung gestrichen wurde. Vergewaltigung in der Ehe wird seither als Verbrechen bewerten. 2016 verschärfte der Bundestag den Vergewaltigungsparagrafen weiter: Seitdem gilt „Nein heißt Nein“. Die Bestrafung eines Täters hängt nicht mehr davon ob, ob er Gewalt oder Drohungen angewendet hat.
Mit der Hilfe einer Freundin
Die 41-jährige Marzahnerin konnte sich ohne Hilfe nicht aus der Beziehung lösen, hieß es am Rande der Verhandlung. Eine Freundin habe sie schließlich unterstützt. Ein gerichtliches Kontaktverbot habe die dreifache Mutter erwirkt, doch B. habe ihr nachgestellt, sie bedroht.
Einmal habe er auf der Straße mit einem Messer vor ihr gestanden – ein Passant soll Schlimmeres verhindert haben. B. habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und vor der Wohnung der Frau randaliert. „Ich mach’ dich kalt!“, habe er gebrüllt und mit Steinen geworfen. Im April 2024 sei er wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz festgenommen worden. Seitdem ist er in Haft.
Sie lebt in einer geschützten Wohnung
Das Landeskriminalamt habe im Fall ihrer Mandantin gut reagiert, sagte die Nebenklage-Anwältin. „Sie hätte es allein niemals geschafft.“ Die 41-Jährige lebt inzwischen mit ihren Kindern in einer geschützten Wohnung.
Die Nebenklage-Anwältin beantragte eine audiovisuelle Befragung der 41-jährigen Zeugin. Die Frau leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung, eine direkte Konfrontation mit Mario B. könne sich nachteilig auswirken. Das Gericht will bis zum nächsten Prozesstag am 11. Februar über den Antrag entscheiden.
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