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ARCHIV - 13.05.2019, Baden-Württemberg, Remshalden: Eine Lehrerin schreibt in einer Schule Worte an eine Tafel.
Weil Zehntausende von Lehrkräften fehlen und Baden-Württemberg in den Bildungsstudien ordentlich Federn gelassen hat, fordert der Lehrerverband VBE Kompromisse in der Ausbildung der Pädagogen. (zu dpa «Lehrerverband fordert Konzept für Quereinsteiger an Schulen») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa / Sebastian Gollnow

Weniger Unterrichtstunden für angestellte Lehrer?: Berliner Bildungssenatorin will weiteren Nachteilsausgleich prüfen

Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können, haben einen Anspruch auf monatlich 300 Euro mehr Gehalt. Die Bildungssenatorin will prüfen, ob weitere Nachteilsausgleiche möglich sind.

Für Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund der Altersgrenze nicht verbeamtet werden können, soll es weitere Nachteilsausgleiche geben. Das kündigte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch am Dienstag auf der Senatspressekonferenz an.

„Wir prüfen explizit, ob wir die Altersermäßigungsstunden weiter herabsetzen können“, sagte die CDU-Politikerin. Man höre insbesondere von älteren Lehrkräften immer wieder, dass die Belastung sehr hoch sei. Derzeit sieht die Altersermäßigung vor, dass Lehrkräften ab dem 58. Lebensjahr eine wöchentliche Unterrichtsstunde erlassen wird, ab dem 61. Lebensjahr sind es zwei Stunden.

Zurzeit haben Lehrkräfte, die das 52. Lebensjahr erreicht haben und daher nicht verbeamtet werden können, als Ausgleich einen Anspruch auf ein monatliches Zusatzgehalt von 300 Euro brutto. Das beschloss die rot-grün-rote Vorgängerregierung Ende 2022. Laut Günther-Wünsch werden momentan die bürokratischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dieses Geld nach dem Ende der Sommerpause auszahlen zu können.

Berlin verbeamtet seit diesem Jahr wieder angestellte Lehrkräfte. Laut Senatsbildungsverwaltung haben von rund 16.000 Antragsberechtigten bisher etwa 8700 Lehrkräfte einen entsprechenden Antrag gestellt. „Das zeigt, dass es bei der Umsetzung des Vorhabens offenbar noch einigen Präzisierungsbedarf gibt“, sagte Günther-Wünsch. Bestandslehrkräfte können bis zum 31. Dezember 2026 verbeamtet werden. Die Verbeamtung für neue Lehrer:innen und Lehrer ist bereits seit Juli 2022 möglich.

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