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Wirtschaft: Ackermanns Anwalt will ein rasches Ende

Von Mittwoch an muss sich der Chef der Deutschen Bank wegen Untreue vor Gericht verantworten

Frankfurt (Main). Vor Josef Ackermann liegen außergewöhnlich anstrengende Wochen. Der Vorstandssprecher der Deutschen Bank muss sich von Mittwoch an wegen umstrittener Abfindungszahlungen (siehe Lexikon) vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Die Anklage gegen den 55-jährigen Schweizer lautet auf Anklage wegen des Vorwurfs schwerer Untreue und Beihilfe zu schwerer Untreue. Dem Bankchef wird vorgeworfen, er habe Mannesmann-Managern bei der Übernahme durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000 unrechtmäßig hohe Abfindungen zukommen lassen. Ackermann saß damals im Aufsichtsrat von Mannesmann. Die mögliche Höchststrafe beträgt zehn Jahre.

Am kommenden Mittwoch muss Ackermann zum ersten Mal auf der Anklagebank im Saal L 111 des Düsseldorfer Landgerichts Platz nehmen. Um neun Uhr beginnt der Prozess, das wohl spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Zum Prozessauftakt kündigte Ackermanns Anwalt Klaus Volk eine Erklärung seines Mandanten an. 41 Verhandlungstage sind bislang angesetzt, bis Ende Juni tagt das Gericht in der Regel zwei Mal pro Woche. Daran wird sich Ackermanns Terminkalender in den nächsten Monaten ausrichten müssen. In der Deutschen Bank gibt man sich gleichwohl gelassen. „Wir sind gewappnet“, sagt ein mit der Angelegenheit eng vertrauter Mitarbeiter.

Insgesamt sechs Angeklagte werden der Richterin Brigitte Koppenhöfer gegenübersitzen: Joachim Funk (69), Ex-Vorstands- und Aufsichtsratschef von Mannesmann, Ex-IG Metall-Chef Klaus Zwickel (64), Jürgen Ladberg (57), ehemaliger Betriebsratschef und Aufsichtsratsmitglied von Mannesmann, der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser (56), der ehemalige Mannesmann-Jurist Dietmar Droste (44) und Ackermann.

467 Seiten starke Anklageschrift

Was den Angeklagten vorgeworfen wird, steht detailliert in der 467 Seiten starken Anklageschrift. Als der damalige Mannesmann-Chef Esser nach langem Abwehrkampf vor fast genau vier Jahren der Übernahme durch Vodafone schließlich zustimmte, sollten er und andere Manager belohnt werden. Am Ende kamen gut 111,5 Millionen D-Mark (umgerechnet rund 57 Millionen Euro) zusammen, davon rund 48 Millionen D-Mark als „Anerkennungsprämien“ für Esser und weitere Manager und rund 63,5 Millionen D-Mark als „Pensionsabfindungen“ für ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte. Allein rund 32 Millionen D-Mark flossen an Esser. Bei der Bewilligung der Zahlungen, auch durch das damalige Aufsichtsratsmitglied Ackermann, soll es laut Staatsanwaltschaft nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Unter anderem soll er den Aufsichtsrat falsch informiert haben, auch Protokolle sollen rückdatiert worden sein. Auch um die Höhe der Zahlungen wird es im Gerichtssaal gehen.

Die Angeklagten und damit auch Ackermann und seine Anwälte halten die Vorhaltungen für abwegig. Die Beschlüsse seien rechtlich einwandfrei zustande gekommen, behaupten Eberhard Kempf, der Anwalt des Deutsche-Bank-Chefs und Reinhard Marsch-Barner, Chef-Syndikus der Deutschen Bank. Er habe sich nichts vorzuwerfen, hat auch Ackermann in den vergangenen Monaten immer wieder betont.

Der Banker und sein Anwalt halten es vor allem für absurd, dass über die Höhe der Abfindung gestritten wird. Ackermann klagt über „destruktiven Sozialneid“. Esser sei einer der besten Manager Deutschlands und habe die Prämie verdient, zumal er den Unternehmenswert von Mannesmann um 77 Milliarden Euro gesteigert habe. Zum Vergleich: Bei der Übernahme vom US-Investmenthaus Bankers Trust zahlte die Deutsche Bank dessen Chef Frank Newman 100 Millionen Dollar. Nachdem Ackermann noch im Herbst heftige Justizschelte geübt hatte, hält er sich mittlerweile deutlich zurück. „Ich habe Vertrauen in das deutsche Rechtssystem“, sagt er.

Kritik der Kleinaktionäre

Mit Eberhard Kempf hat der Deutsche-Bank-Chef einen der besten Wirtschaftsstrafverteidiger Deutschlands an seiner Seite. Nach Ansicht der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) handelt es sich um einen „ungleichen Kampf“. Während von den Angeklagten die besten Kanzleien beauftragt worden seien, stünden auf der anderen Seite „Staatsanwälte, die gar keine Experten auf dem Gebiet des Aktienrechts sein können“, kritisierte Jürgen Kurz von der DSW.

Kollegen sind sicher, dass Ackermann-Anwalt Kempf alles tun wird, das Verfahren für Ackermann so schnell wie möglich zu beenden. Schließlich ist der Schaden für den Banker, vor allem auch für die Deutsche Bank schon jetzt immens. „Kempf wird auf ein schnelles Ende hinarbeiten. Über einen Freispruch oder auf Einstellung gegen eine Zahlung – in beliebiger Höhe“, sagte ein Frankfurter Anwalt. Möglicherweise dringt Kempf auch auf die Abtrennung des Verfahrens.

Doch so sicher, dass das Verfahren den gewünschten positiven Verlauf nimmt, können sich die Deutsche Bank und ihre Anwälte nicht sein. Auch wenn prominente Zeugen wie Ex-Allianz-Chef Henning Schulte-Noelle oder Ex-Vodafone-Chef Chris Gent Ackermann den Rücken stärken werden. Eine Verurteilung Ackermanns ist keineswegs undenkbar. Das wäre gleichbedeutend mit dem Aus als Vorstandssprecher der Deutschen Bank. Was nicht nur ihn schwer treffen würde, sondern auch die Bank und ihre knapp 70 000 Mitarbeiter.

Ackermann würde eine große Lücke hinterlassen. Einen „Kronprinzen“ gibt es nicht. Der Schweizer hat sich in seinen knapp zwei Jahren an der Spitze des Institutes höheres Ansehen erarbeitet als sein Vorgänger Rolf Breuer. Ackermann gilt als integer, freundlich, seriös und über jeden Zweifel erhaben. Und als Mann, der die Bank ganz an die Spitze führen kann. Auch für den Finanzplatz und die Konsolidierung des deutschen Bankenmarktes ist Ackermann eine wichtige Person. Aber auch integren Managern wie Ackermann können Fehler unterlaufen. In Düsseldorf wird sich zeigen, ob er mit dem Geld der Mannesmann-Aktionäre rechtmäßig und pfleglich umgegangen ist.

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