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Wirtschaft: Aktienrecht soll noch in diesem Jahr reformiert werden

Koalition einigt sich über Entwurf / VW-Gesetz ohne Änderung / Keine Grenze für AufsichtsräteVON DANIEL GOFFART (HB)Der seit Ostern im Bonner Kanzleramt liegende Referentenentwurf zur Reform des Aktienrechts (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) wird nun doch noch in diesem Jahr verabschiedet.Dies wurde in der vergangenen Woche in der Koalition vereinbart.

Koalition einigt sich über Entwurf / VW-Gesetz ohne Änderung / Keine Grenze für AufsichtsräteVON DANIEL GOFFART (HB)

Der seit Ostern im Bonner Kanzleramt liegende Referentenentwurf zur Reform des Aktienrechts (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) wird nun doch noch in diesem Jahr verabschiedet.Dies wurde in der vergangenen Woche in der Koalition vereinbart.Am 5.November will das Kabinett den Entwurf beschließen, damit dieser am 19.Dezember den Bundesrat erreicht. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Höchststimmrechte generell zu beseitigen.Allerdings wird die ursprüngliche Absicht im Koalitionsentwurf, auch das Höchststimmrecht im VW-Gesetz zu streichen, aufgegeben. In der überarbeiteten Aktienrechtsreform ist ferner der Passus über die Verkleinerung der Aufsichtsräte gestrichen worden.An der Absicht der Koalition, zur Steigerung der Effektivität des Gremiums die Zahl seiner Mitglieder auf höchstens zwölf zu begrenzen, hatte sich hartnäckiger Widerstand der Gewerkschaften entzündet.Auch hier hat dem Vernehmen nach die Unionsspitze darauf gedrungen, die alte Regelung beizubehalten.Man habe im Wahljahr keinen Krach mit den Gewerkschaften anfangen wollen, heißt es in Bonn.Es bleibt allerdings bei der Abschaffung der Mehrfachstimmrechte mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren.Nach dem Entwurf der Aktienrechtsreform soll jedoch berücksichtigt werden, ob eine konkrete Gegenleistung erbracht worden ist.In diesem Fall soll ein angemessenes Entgelt gezahlt werden.Dies ist insbesondere im Fall des RWE umstritten.Dort halten knapp 70 deutsche Kommunen 714 000 Namensaktien mit zwanzigfachem Stimmrecht. "Wie auch im ursprünglichen Entwurf zur Reform des Aktienrechts vorgesehen, gibt es bei der zulässigen Zahl der Aufsichtsratsposten pro Person keine Änderung.Wie bisher darf eine Person in zehn verschiedenen Aufsichtsräten sitzen, nur der Vorsitz wird doppelt angerechnet.Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen die Aktionäre künftig darüber informiert werden, wenn ein Aufsichtsratsmitglied auch im Aufsichtsrat eines oder mehrerer konkurrierender Unternehmen sitzt.Die Zahl der Pflichtsitzungen des Aufsichtsrats von börsennotierten Gesellschaften soll von jährlich zwei auf vier erhöht werden.Außerdem soll künftig nicht mehr der Vorstand, sondern der Aufsichtsrat den Auftrag für den Abschlußprüfer erteilen.Der Entwurf sieht ferner eine verschärfte Haftung der Aufsichtsräte vor.Dieser kann künftig von den Aktionären auch leichter verklagt werden, da das Quorum für eine Klageinitiative auf 5 Prozent der Stimmen oder 2 Mill.DM Nennbetrag gesenkt wir.Außerdem ist im Entwurf die umstrittene Neuregelung erhalten geblieben, wonach Kreditinstitute Stimmrechte aus Vollmachtsstimmrecht in einer Hauptversammlung künftig dann nicht mehr ausüben dürfen, wenn sie in dieser Hauptversammlung zugleich Stimmen aus einer Eigenbeteiligung von mehr als 5 Prozent an dem jeweiligen Unternehmen ausüben.Einzelweisungen der Aktionäre sollen jedoch weiterhin zulässig sein. Nicht zuletzt sieht der Entwurf eine Loêkerung des Verbots vor, eigene Aktien zu erwerben.Bei einem entsprehenden Hauptversammlungsbeschluß soll der Aktienrückkauf bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Grundkapitals möglich sein.Auch sollen die Unternehmen in Deutschland ihre Führungskräfte künftig leichter mit Aktienoptionen bezahlen können.Vorgesehen ist ferner die Zulassung von Aktien ohne Nennbetrag.

DANIEL GOFFART (HB)

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