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Auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle, den Sozialeinrichtungen der Bodelschwinghschen Stiftungen in Bielefeld: Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff.

© Guido Kirchner/dpa

Ex-Topmanager Middelhoff: Als Freigänger zur Arbeit in die Behinderteneinrichtung

Der zu drei Jahren Gefängnis verurteilte ehemalige Arcandor-Chef Thomas Middelhoff geht arbeiten. Von seinem Gehalt muss er auch einen Teil der Haftkosten zahlen.

Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff hat am Montag seinen Dienst als Hilfskraft in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld wieder aufgenommen. Von seinem Gehalt müsse der 63-Jährige einen Beitrag von 200 Euro zu den Haftkosten leisten, sagte die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, Kerstin Höltkemeyer-Schwick. Das übrige Geld gehe an den Insolvenzverwalter.

Nachdem Middelhoff Privatinsolvenz anmelden musste, machen seine Gläubiger Millionenforderungen gegen ihn geltend. Nach früheren Angaben verdient der Ex-Manager bei seinem Job als Hilfskraft ein Bruttogehalt von 1785 Euro.

Nach Arbeitsende müsse Middelhoff wieder in die Haftanstalt zurückkehren, so die JVA-Leiterin. Aus gesundheitlichen Gründen sei er dort allein in einem Haftraum untergebracht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur leidet der 63-Jährige unter einer Autoimmunerkrankung. Seine Anwälte hatten unter Hinweis auf die Krankheit seine Haftfähigkeit zunächst bestritten.

Nach Abschluss eines mehrtägigen Aufnahmeverfahrens hatte die Justizvollzugsanstalt entschieden, dass der 63-Jährige seine Haft vorerst im offenen Vollzug verbüßen darf. Es gebe keine Hinweise für Fluchtgefahr oder die Gefahr neuer Straftaten. Mit der Arbeit in einer Sozialeinrichtung erfülle Middelhoff zudem auch die Voraussetzungen für eine Beschäftigung als Freigänger, so die JVA-Leiterin.

Der 63-Jährige ist wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der ehemalige Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor hatte zunächst Anfang Mai die Stelle als Hilfskraft angetreten. Seit Antritt seiner Haft am 13. Mai durfte er während des Aufnahmeverfahrens die Anstalt aber zunächst nicht verlassen und war deshalb auch nicht bei der Arbeit. (dpa)

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