zum Hauptinhalt

Wirtschaft: an Klaus Schneider Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Beim Anlegen Steuern sparen

Welche Aufwendungen können Kapitalanleger als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen?

Auch bei Kapitaleinkünften kann der Anleger Aufwendungen, die zur Erzielung oder Sicherung dieser Einkünfte geleistet werden, als Werbungskosten absetzen. Soweit keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, wird eine Pauschale von 51 Euro (bei Zusammenveranlagung 102 Euro) gewährt.

Beim Werbungskostenabzug ist zu unterscheiden, ob die Werbungskosten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen, nur zur Hälfte steuerpflichtigen (sog. Halbeinkünfteverfahren für Dividendenerträge) oder steuerfreien Erträgen (realisierten Wertsteigerungen außerhalb der Spekulationsfrist) angefallen sind. Die entstandenen Werbungskosten sind also den Erträgen zuzuordnen. Beim Halbeinkünfteverfahren sind sie nur zur Hälfte abzugsfähig, bei steuerfreien Erträgen überhaupt nicht.

Als Werbungskosten können in Betracht kommen:

Beratungs- und Verwaltungskosten, Depotgebühren, Fachliteratur (z.B. Fachzeitschriften, jedoch keine Tageszeitungen – auch wenn aus diesen die Börsenkurse entnommen werden).

Reisekosten zum Erwerb von Kapitalvermögen sind zwar in der Regel keine Werbungskosten, sondern Anschaffungskosten. Sie können jedoch dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie mit der Erzielung der Erträge zusammenhängen, wie beispielsweise die Reise eines Aktionärs zur Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.

Finanzierungskosten wie beispielsweise Kreditzinsen können ebenfalls abzugsfähig sein. Dabei spielt es keine Rolle, wenn in einzelnen Jahren die Kapitalerträge die Finanzierungskosten unterschreiten, sofern bei einer Gesamtbetrachtung die zu erwartenden Einnahmen die Finanzierungskosten voraussichtlich übersteigen. Unbeachtlich ist auch, wenn die erworbenen Wertpapiere fremdfinanziert wurden, obwohl ausreichend Eigenkapital zur Verfügung steht.

Ankaufsspesen sind keine Werbungskosten, sondern Anschaffungskosten. Verkaufsspesen sind demzufolge Erlösschmälerungen.

– Haben Sie auch eine Frage?

Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Geld@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Geld, 10876 Berlin

an Klaus Schneider

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false