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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Wie beschäftige ich die Putzfrau?

Wir möchten in unserem Privathaushalt eine Haushaltshilfe einstellen und haben durch Bekannte eine polnische Dame vermittelt bekommen, die bei uns arbeiten möchte. Fünf Stunden pro Woche zu einem Satz von 11 Euro pro Stunde. Die Dame sagt, dass sie in Polen noch eine Teilzeitbeschäftigung habe und dort auch krankenversichert sei. Sie kommt zurzeit immer am Wochenende nach Berlin. Demnächst will sie aber zu ihrem in Berlin wohnenden Sohn ziehen. Am liebsten möchte sie deshalb „schwarz“ arbeiten. Das wollen wir aber nicht, sondern wir möchten sie hier per Minijob anmelden. Ist das möglich und was ist dabei zu beachten?

Schwarzarbeit mag ja verschiedentlich beliebt sein, ist aber auf keinen Fall ratsam. Es ist verboten und in verschiedener Hinsicht auch gefährlich. Die Minijob-Regelung bietet deshalb ein einfaches Meldeverfahren mit ermäßigten Belastungen für Beschäftigungen im Privathaushalt an.

Mit dem Vordruck „Haushaltsscheck“ erfolgt die An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Zugleich wird die gesetzliche Unfallversicherung von der Minijob-Zentrale informiert. Der Haushaltsscheck kann online (www.minijobzentrale.de) ausgefüllt oder telefonisch bei der Minijob-Zentrale (0355 2902-70799) angefordert werden. Die Abgaben werden im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils halbjährlich.

Bei einem monatlichen Brutto von rund 240 Euro beträgt der Arbeitgeberaufwand 274,66 Euro monatlich einschließlich pauschaler Abgaben nebst Unfallversicherung. Die Haushaltshilfe erhält 230,64 Euro ausgezahlt.

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können steuermindernd berücksichtigt werden. Bei einem Minijob-Arbeitsverhältnis werden 20 Prozent der Aufwendungen (Arbeitslohn plus Pauschalabgaben), maximal 510 Euro im Jahr von der Einkommensteuer abgezogen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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