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Absatzförderung: Bauern müssen nicht mehr für Zentralvermarktung zahlen

Gute Nachrichten für Bauern vom Bundesverfassungsgericht: Die deutschen Landwirte und Lebensmittelbetriebe müssen keine Abgaben mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Produkte zahlen.

Nach 40 Jahren steht die zentrale Werbung für die deutschen Bauern vor dem Aus. Lebensmittelbetriebe und Landwirte müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Sonderabgaben mehr zahlen, mit denen der Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft seit Jahrzehnten finanziert wird. Durch die Abgabenpflicht werde seit 2002 unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, entschied das Gericht am Dienstag.

Mit den jährlich rund 88 Millionen Euro wird die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA/Bonn) finanziert. Die Abgaben betragen durchschnittlich 0,4 Prozent des jeweiligen Warenwerts. Nach den Worten der Richter ist der seit 1969 existierende Fonds seit dem Jahr 2002 verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Verfahren in Karlsruhe vorgelegt. Geklagt haben ein Mühlenunternehmen, eine Geflügelschlachterei sowie der Hühnerhalter Georg Heitlinger aus dem schwäbischen Eppingen. (Az: 2 BvL 54/06 vom 3. Februar 2009)

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, zeigte sich enttäuscht. "Ich bin und bleibe überzeugt, dass wir Landwirte auf den hart umkämpften Agrar- und Lebensmittelmärkten als Einzelunternehmer verloren sind, wenn wir nicht durch ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk im Markt agieren können." Die geforderten Zahlungen an die Landwirte, die Widerspruch gegen die Abgaben eingelegt haben, will der Verband aus seinen Rückstellungen zahlen. "Wir haben ein Polster angesetzt."

Politik will weitere Möglichkeiten ausschöpfen

CMA-Geschäftsführer Markus Kraus sprach von einem "schwarzen Tag für die Landwirtschaft". Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) bedauerte das Urteil. Es müsse nun geprüft werden, ob und welche Möglichkeiten blieben, auch künftig den Absatz im In- und Ausland zu fördern. Vor einer Gesetzesänderung will das Ministerium aber die Urteilsbegründung abwarten.

Landwirte hatten sich unter anderem gegen den Fonds gewehrt mit dem Argument, eine gezielte Förderung der nationalen Landwirtschaft sei angesichts der internationalen Verflechtungen ohnehin nicht möglich. Von der EU-Kommission hatte die CMA aber vor wenigen Wochen grünes Licht für weitere fünf Jahre Absatzförderung bekommen.

Gericht: Staatliche Werbung nicht erforderlich

Karlsruhe erklärte die Abgaben dagegen ohne Übergangsfrist für nichtig. Eine Sonderabgabe zur Finanzierung einer staatlichen Absatzförderung könne unter engen Voraussetzungen zwar zulässig sein - etwa dann, wenn damit erhebliche Nachteile deutscher Landwirte im EU-weiten Wettbewerb ausgeglichen werden müssten. Davon war das Gericht noch in einer Entscheidung aus dem Jahr 1990 ausgegangen. Inzwischen habe sich die Situation der Land- und Ernährungswirtschaft aber so stabilisiert, dass staatliche Werbung zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen nicht mehr geboten sei, hieß es. Außerdem sei nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass staatlich organisierte Werbung besser funktioniere als privatwirtschaftliches Marketing.

Nach Angaben der CMA wird eine zentrale Absatzförderung in den meisten EU-Ländern praktiziert. Teils wird sie aus Sonderabgaben, teils aus Steuern finanziert. Zur Arbeit der CMA gehöre nicht nur die reine Werbung, sondern auch die Qualitätssicherung der Produkte sowie die Ernährungsberatung. (imo/dpa)

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