zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Betriebsrente

Im Rahmen der Neuregelung der Rentenbesteuerung (siehe nebenstehenden Artikel) will die Bundesregierung auch die Förderung der Betriebsrenten vereinheitlichen. Bislang unterliegen die fünf Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionskasse, Direktversicherung) unterschiedlichen steuer und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Im Rahmen der Neuregelung der Rentenbesteuerung (siehe nebenstehenden Artikel) will die Bundesregierung auch die Förderung der Betriebsrenten vereinheitlichen. Bislang unterliegen die fünf Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Pensionskasse, Direktversicherung) unterschiedlichen steuer und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Dabei werden Einzahlungen in Direktversicherungen und Pensionskassen derzeit noch mit einer geringen Pauschalsteuer von 20 Prozent subventioniert. Dieses Sondermodell soll abgeschafft werden, stattdessen sollen auch bei Direktversicherungen und Pensionskassen nur Einzahlungen bis zu einer Höhe von vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei bleiben. hej

LEXIKON

-

Zur Startseite