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Wirtschaft: Betriebsrentner klagen in Karlsruhe

Verfassungsgericht soll über höhere Krankenkassenbeiträge entscheiden / Kassen wollen eigene Musterverfahren

Berlin (hej/ce/fk/afk). Der Streit um die stärkere Belastung der Betriebsrentner wird auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Auf Initiative des SeniorenVerbands „Die Grauen Panther" wird der Berliner Rechtsanwalt Norbert Tiegs in der kommenden Woche Verfassungsbeschwerde von 100 Rentnern in Karlsruhe einreichen. Auch die Krankenkassen wollen die Frage, ob die Verdopplung der Kassenbeiträge für Betriebsrentner zulässig ist, notfalls höchstrichterlich klären lassen.

Am Donnerstag trafen sich in Siegburg die Spitzenverbände der Kassen mit Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, des Deutschen Beamtenbundes, des Deutschen Bundeswehrverbands und des Sozialverbandes VdK, um das weitere rechtliche Vorgehen zu besprechen. Die Kassen wollen einige exemplarische Musterfälle vor Gericht klären lassen, um nicht von einer Lawine aus Einzelklagen überzogen zu werden.

Nachdem die Krankenkassen ursprünglich alle Betroffenen in den Genuss möglicher Rückzahlungen kommen lassen wollten, falls die Gerichte die entsprechende Vorschrift des Gesundheitsreformgesetzes für unzulässig halten sollten, scheint dieser Vorschlag jetzt aber vom Tisch zu sein. „Alle Betriebsrentner müssen bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Krankenkassenbeiträge einlegen", sagt Betriebsrentenexperte Stefan Sieben vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). So sei sichergestellt, dass die Ansprüche gewährt blieben. Die Kassen ließen dann ihrerseits die Widerspruchsverfahren ruhen, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung gebe. Einzelheiten standen bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe jedoch noch nicht fest.

Parallel dazu verabredeten auch die Transportgewerkschaft Transnet und die Betriebskrankenkasse Bahn-BKK drei Musterverfahren in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Betroffen sind nach Gewerkschaftsangaben in den drei Bundesländern über 70 000 Rentner. Ob die Betriebsrentner auch auf eine politische Lösung hoffen können, scheint zweifelhaft. Der Vorstoß des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers, Harald Schartau, die umstrittene Betriebsrenten-Regelung zu korrigieren, stößt zwar auf Unterstützung bei der Union und in der FDP, nicht aber bei den Regierungsparteien.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Thea Dückert, warnte vor einem Auflösen des Gesundheitskompromisses. „Daran wollen wir nichts ändern“, sagte sie. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, kritisierte Schartaus Vorschlag als „Populismus“. SPD-Fraktionsvize Gudrun Schaich-Walch sagte, sie sehe keine Notwendigkeit für Änderungen. Wenn an einer Stelle der Gesundheitskompromiss aufgedröselt werde, „dann gibt es kein Halten mehr“.

Die Grünen-Politikerin Dückert regte jedoch an, die Stufen bei der geplanten schrittweisen stärkeren Besteuerung der Alterseinkünfte noch einmal genau anzuschauen. Zum Jahreswechsel 2005 soll der Anteil der gesetzlichen Rente, für den Steuern gezahlt werden müsste, von heute 27 auf 50 Prozent steigen – oberhalb eines Freibetrags. Bis 2040 sollen schrittweise die Renten voll steuerpflichtig werden, bis 2025 sollen im Gegenzug die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte diesen Übergang zur „nachgelagerten Besteuerung“ erforderlich gemacht.

Dückert sagte, die Stufen der Besteuerung müssten möglicherweise zeitlich stärker gestreckt werden. Es müsse geprüft werden, ob es nur in Einzelfällen zu einer Doppelbesteuerung komme oder ob dies ein grundsätzliches Problem sei. Um zu starke Doppelbelastungen zu vermeiden, müssten längere Übergangsregelungen für diese „speziellen Konstellationen“ gefunden werden.

Diese Punkte kritisiert die Union im Bundesrat. Die Länderkammer fordert auch Nachbesserungen bei den Betriebsrenten. Hier dürfe es zu keinen Verschlechterungen bei der steuerlichen Anrechnung von Aufwendungen kommen. Die Möglichkeit der Kapitalauszahlung solle nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden. Die Regierung will die Kapitalauszahlung auf 30 Prozent der angesparten Betriebsrente beschränken.

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