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Bundesforschungsministerin Anja Karliczek steht wegen der Standortentscheidung in der Kritik.

© AFP

Vergabe der Batteriefabrik: Bundesrechnungshof kritisiert Karliczek

Hatte Münster bei der Vergabe der Forschungsfabrik für die Batteriezellfertigung Vorteile? Das legt der Bericht nahe, den der Bundesrechnungshof nun vorgelegt hat.

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Ist die Bundesministerin für Bildung und Forschung noch „handlungsfähig“? Diese Frage stellte die Grünen-Abgeordnete Anna Christmann nach Lektüre des Prüfberichts des Bundesrechnungshofs über die Vergabe der Forschungsfabrik Batteriezellenfertigung (FFB) im Juni 2019. Ein „vernichtendes Urteil“ habe der Rechnungshof gesprochen, meinte die Grüne. Anja Karliczek dagegen sieht sich bestätigt in der Entscheidung, in Münster die FFB anzusiedeln. Das Konzept der westfälischen Stadt sei „das exzellenteste unter sehr guten Vorschlägen“ gewesen. Der Prüfbericht belege, „dass ich mich aus dem Verfahren zurückgezogen habe, nachdem deutlich wurde, dass sich eine Bewerbung auf den Standort Münster bezog und damit in die Nähe meines Wahlkreises fiel“.

Die FFB ist aus forschungs- und industriepolitischer Perspektive eines der herausragendsten Projekte der aktuellen Bundesregierung. Das BMBF stellt dafür 500 Millionen Euro bereit, weitere 200 Millionen Euro zahlt NRW. Von der FFB, die von der Fraunhofer Gesellschaft aufgebaut und betrieben wird, verspricht sich die Politik einen Schub für die Entwicklung und Produktion von Batteriezellen in Deutschland. Neben Münster hatten sich noch eine Handvoll weiterer Städte beworben, Favorit war Ulm. Die Entscheidung für Münster kam dann überraschend – und veranlasste die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, sich bei Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Standortwahl des BMBF zu beschweren.

In seinem Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof die Befangenheit der Fraunhofer Gesellschaft, die als Betreiber der FFB im Vergabeprozess beteiligt war, und der Gründungskommission, in der Industrievertreter eine Standortempfehlung abgeben sollten. Ferner, so fährt der Bericht fort, sei NRW begünstigt worden, indem es „wesentliche Informationen“ frühzeitig bekommen habe. Schließlich „wurden die Wertungen der Kriterien im Laufe des Verfahrens mehrfach geändert“, heißt es in dem Bericht. „Dies führte jeweils zu veränderten Rangfolgen, wobei der Standort Münster im zeitlichen Verlauf jeweils um einen Platz nach vorne rückte.“ Die Gründe seien „nicht oder kaum nachvollziehbar“.

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