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Wirtschaft: Die Flughäfen und das Nutella-Problem

Ab April dürfen einige Passagiere wieder frei Flüssigkeiten ins Handgepäck nehmen – andere Passagiere nicht / Ärger ist programmiert

Berlin - Wie die Schokopaste Nutella die Sicherheit im Luftverkehr bedrohen könnte, mag nicht jedem sofort einleuchten. Gleichwohl fallen an Sicherheitskontrollen „Riesen-Mengen“ davon an, die dann entsorgt werden müssten. Das berichtete Christoph Blume, Chef des Düsseldorfer Flughafens und Präsident des Flughafenverbandes ADV, am Mittwoch in Berlin. Man habe festgestellt, dass vor allem italienische Fluggäste offenbar besonders oft das Bedürfnis hätten, Nutella an Bord zu nehmen. Das aber ist seit Ende 2006 gemäß einer EU-Bestimmung verboten – nicht etwa, weil so ein Glas ein tödliches Wurfgeschoss wäre, sondern weil der Inhalt als Flüssigkeit eingestuft wird. Das Argument, der Hersteller Ferrero würde den Inhalt seiner Gläser (wie bei Feststoffen üblich) in Gramm angeben, zählt nicht: In der Mittagssonne Siziliens muss man es aufs Brot gießen.

Tatsache ist, dass handelsübliche Röntgengeräte an Flughäfen nicht erkennen können, ob es sich bei Flüssigkeiten im Handgepäck um Cola, Shampoo, Zahnpasta, flüssiges Nutella oder Nitroglycerin handelt. Nachdem im August 2006 Terroristen in England versucht hatten, Flüssigsprengstoff auf mehrere Flieger mit Ziel USA zu schmuggeln, hat die EU die Sicherheitsbestimmung erlassen, die die Abfertigung an den Flughäfen verzögert und mitunter solche absurden Dinge wie Nutella-Müllberge produziert.

Zehn kleine Behältnisse mit je 100 Millilitern darf man im Handgepäck mitnehmen – gesammelt in einem wiederverschließbaren und transparenten Plastikbeutel. Die Flughäfen waren immer gegen diese Beutellösung, wie Blume sagt. Hätten die Flughäfen damals aber nicht zugestimmt, hätte die EU womöglich jedes Handgepäck verboten. Doch jetzt bewegt sich etwas. Ab April wird das Verbot gelockert: Transitpassagiere, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen, um in der EU nur umzusteigen, dürfen Flüssigkeiten wieder frei mitnehmen. Andere Passagiere nicht. Das könnte für Ärger bei Fluggästen sorgen, die sich ungerecht behandelt fühlen, fürchtet man beim ADV.

Ab 2013 soll das Flüssigkeitsverbot dann ganz aufgehoben werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Flughäfen Scanner einsetzten, die Sprengstoff von Schokopaste unterscheiden können. Solche Geräte sind noch nicht marktreif und teuer obendrein. Blume fürchtet, dass einige Flughäfen sich das nicht leisten können und es deshalb auch nach 2013 keine einheitliche Regel gibt. Gut möglich also, dass Nutella noch länger am Boden haften bleibt. Kevin P. Hoffmann

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