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Wirtschaft: Die Gewerkschaften fürchten um das Betriebsverfassungsgesetz

Hinter der Kündigung des Bündnisses steht der Verdacht, dass angestammte Arbeitnehmer-Rechte beschnitten werden sollen

Die Gewerkschaften sehen hinter den angekündigten Reformen eine Wende in der Wirtschafts und Sozialpolitik der Bundesregierung, die traditionelle Arbeitnehmerrechte in Frage stellt. „Die Bundesregierung liefert der Wirtschaft eine Steilvorlage nach der anderen“, sagte der Chef der IG Bau, Klaus Wiesehügel, dem Tagesspiegel. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) habe eine neoliberale Wende in der Wirtschaftspolitik herbeigeführt, die noch „für heftige Diskussionen in den Gewerkschaften und der SPD sorgen wird“, sagte er. Wer unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus einen Generalangriff auf die Mitbestimmung plane, müsse sich auf „erbitterten Widerstand gefasst machen“.

Hintergrund der Kritik ist die Befürchtung der Gewerkschaften, dass Clement sich als Nächstes das Betriebsverfassungsgesetz insgesamt vornehmen könnte. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiert in deutschen Unternehmen die Mitbestimmung und die Existenz von Betriebsräten, es regelt den Einfluss der Gewerkschaften und einen großen Teil der Arbeitnehmerrechte. Da der Wirtschaftsminister einen Teil dieser Rechte neu formulieren will, „will er als Nächstes das ganze Gesetz noch einmal anpacken“, heißt es in Berliner Gewerkschaftskreisen. „Wer an den Flächentarifvertrag, den Kündigungsschutz und an die Lohnfindung will, der ist schon ganz nahe dran“, sagte Wiesehügel.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund ist besorgt. „Wenn die Freistellung von Betriebsräten eingeschränkt oder die Zahl der Betriebsratsmitglieder gesenkt wird, ist das kontraproduktiv“, sagte die Abteilungsleiterin Mitbestimmungsrecht, Helga Nielebock, dem Tagesspiegel. Gerade der Mittelstand müsse zu professionellerem Personalmanagement kommen – da seien auch Betriebsräte als Co-Manager gefragt. „Zu wenige und überlastete Betriebsräte sind dem nicht gewachsen“, sagte Nielebock.

Unter Bundesarbeitsminister Walter Riester war das Betriebsverfassungsgesetz bereits geändert worden. Auch in Betrieben ab fünf Mitarbeitern können jetzt Betriebsräte gegründet werden. „Wenn die Bundesregierung das rückgängig machen will, wird sie auf den massivsten Widerstand treffen“, sagte IG-Metall-Vordenker Klaus Lang dieser Zeitung. „Schon jetzt behindern die Arbeitgeber Betriebsratsgründungen in einem unzumutbaren Ausmaß. Deshalb werden wir es uns nicht gefallen lassen, wenn da alles wieder zurückgenommen wird“, sagte Lang,

Die Bundesregierung sei gut beraten, sich auf Felder zu konzentrieren, wo es Gesprächsbereitschaft bei den Gewerkschaften gebe. Lang sieht beim Thema Kündigungsschutz die Möglichkeit, über ein Abfindungsrecht zu reden. Statt mit der Brechstange an den Schwellenwerten für Unternehmen mit und ohne Kündigungsschutz herumzureformieren, sei es schlauer, erst einmal eine Bestandsaufnahme zu machen. Wenn dann klar sei, wie viele Kündigungen es in Deutschland überhaupt gebe und wie viele davon vor Arbeitsgerichten endeten, könne man auch über ein Abfindungsrecht reden. „Da gibt es diskussionsfähige Elemente“, sagte Lang.ce/uwe

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