zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Die Rechte der Anleger werden gestärkt

Regierung kündigt Gesetzentwürfe für gutes Management an. Die Vorstände sollen stärker für ihr Handeln haften

Berlin (asi/dpa). Die Bundesregierung will Kleinanleger in Zukunft besser schützen und das Vertrauen in die Aktienmärkte wiederherstellen. Dazu kündigten Justizministerin Brigitte Zypries und Finanzminister Hans Eichel am Dienstag mehrere Gesetzespakete an, die bis Ende kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Zentrales Anliegen der Regierung sei es dabei, mehr Transparenz in die Produkte des Kapitalmarktes zu bringen und Anleger wirkungsvoller vor falschen Informationen durch Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen zu schützen.

Aktien und Wertpapiere hätten zunehmend Bedeutung für die Altersvorsorge der Menschen, betonte Zypries. Deshalb werde die Bundesregierung „auf Transparenz und Selbstregulierung hinwirken, die Kontrolle von Unternehmen verbessern, wo dies notwendig ist, und eine Kultur persönlicher Verantwortung derer fördern, die in börsennotierten Gesellschaften unternehmerische Verantwortung tragen“. Dazu gehöre auch „der angemessene Ausbau der Klagemöglichkeiten geschädigter Anleger“.

Geplant ist weiter eine Anpassung der Bilanzierungsregeln an internationale Standards. Des Weiteren soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Recht erhalten, über eine spezielle Stelle Sonderprüfungen bei börsennotierten Unternehmen zu veranlassen. Geplant sind auch strengere Regeln für Wirtschaftsprüfer sowie die Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des Grauen Kapitalmarkts. Im Zusammenhang mit der Schaffung eines einheitlichen Kapitalmarktes in Europa wies Eichel darauf hin, dass die Börsenaufsicht nicht länger in der Verantwortung der Bundesländer verbleiben könne. Er führe daher mit den Bundesländern Gespräche über eine Zentralisierung der Aufsicht.

Im Einzelnen verfolgen Zypries und Eichel folgende gesetzgeberischen Ziele:

Verbesserung der Klagerechte von Aktionären: Bei Haftungsklagen gegen Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder soll das Minderheitenrecht auf einen Umfang von einem Prozent des Grundkapitals (vormals zehn Prozent) oder einem Marktwert von 100000 Euro (bisher eine Million Euro) erweitert werden. Klagen sollen in Zukunft vom Prozessgericht auf ihre Zulässigkeit überprüft werden. Nach einer darauf folgenden Veröffentlichung können sich andere Kläger anschließen. Kontrolle und Transparenz bei der Gewährung von Aktienoptionsplänen sollen erhöht werden.

Erweiterung der Haftung: In Zukunft sollen nicht nur der Emittent, also das Unternehmen, sondern auch der Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder persönlich haften. Geprüft wird zudem, ob deren Informationen in Mitteilungen, Geschäftsberichten oder Interviews Schadenersatzansprüche auslösen können. Kommt es zu Klagen, sollen Musterverfahren am Sitz des Unternehmens durchgeführt werden.

Weiterentwicklung des Corporate Governance Kodex: Hier setzt die Regierung auf ein Mix aus gesetzgeberischen und selbstverpflichtenden Maßnahmen. Im Einzelnen soll mehr Transparenz über Art und Umfang von Aktienoptionsplänen der Vorstände und eine verpflichtende Veröffentlichung von Bezügen der Vorstände erreicht werden.

Die Rolle des Abschlussprüfers: Der Katalog der regelmäßigen Dienstleistungen eines Prüfers, der den Jahresabschluss eines Unternehmens prüft, soll stark verengt werden. Abschlussprüfer sollen etwa in Zukunft keine Beratungsleistungen mehr erbringen, keine Innenrevisionen durchführen oder die Mandanten sonst wie gerichtlich oder außergerichtlich vertreten dürfen.

Verschärfung der Strafvorschriften: Das Justizministerium plant eine Untersuchung der einschlägigen Gesetze im Hinblick auf Unschärfen bei der Ahndung von Strafen bei unrichtigen oder fahrlässigen Angaben im Unternehmensbereich. Die Ministerin sagte, eine Erweiterung des Strafmaßes von jetzt drei auf fünf oder mehr Jahre Haft werde untersucht.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) begrüßte den Vorstoß der Bundesregierung zum Anlegerschutz. Wesentliche Punkte im Regierungskatalog seien die Ausweitung der Haftung für Vorstände und Aufsichtsräte und die Erhöhung des Strafmaßes für vorsätzliche Delikte im Kapitalmarkt-Bereich, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker am Dienstag. „Es wurde höchste Zeit, dass Aktionäre auch dann die Chance auf Schadenersatz haben, wenn der Vorstand grob fahrlässig handelt.“

-

Zur Startseite