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Besser schriftlich. Auch mündliche Mietverträge sind möglich. Sicher geht aber, wer etwas Schriftliches in der Hand hat.

© dpa

Fürs Leben LERNEN (3): Einen Mietvertrag abschließen

Braucht man einen schriftlichen Mietvertrag, wenn man eine eigene Wohnung hat? Wie setzt sich die Warmmiete zusammen? Wann darf der Vermieter kündigen? Ein Basisratgeber und Teil 3 unserer Serie.

Zu 50 Prozent haben wir es geschafft“, soll Ex-Nationalspieler Rudi Völler einst gesagt haben, „aber die halbe Miete ist das noch nicht.“ 50 Prozent, halbe Miete? Nicht nur Rudi Völler scheint beim Thema Miete durcheinanderzukommen.

Worum geht es? Wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnen will oder kann, muss man sich eine eigene Bleibe suchen. Dann zahlt man Geld – „die Miete“ – dafür, dass man die Wohnung nutzen darf.

Wie geht es? Um einen Mietvertrag zu schließen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jüngeren müssen die Eltern zustimmen, damit der Vertrag wirksam wird. Den Mietvertrag macht man mit dem Vermieter. In dem Vertrag wird geregelt, wann das Mietverhältnis beginnt, was im Vertrag enthalten ist und wie hoch die monatliche Miete ist. Achtung: Meist wird im Vertrag nur die Grundmiete („Kaltmiete“) aufgeführt. Heiz-, Wasser-, Hausmeister- und sonstige Kosten kommen dann noch hinzu. Diese Nebenkosten heißen auch „zweite Miete“. Mit zwei Euro pro Quadratmetern kommt nämlich hier unterm Strich einiges zusammen. Grundmiete und Nebenkosten ergeben zusammen die Warmmiete. Das ist die Miete, die man am Ende tatsächlich zahlt.
Die Miete kann steigen. Das gilt sowohl für die Nebenkosten, die zunehmen, wenn man mehr heizt oder das Wasser teurer wird. Aber auch die Grundmiete darf der Vermieter im Laufe der Zeit heraufsetzen – im Bundesgebiet um 20 Prozent, in Berlin um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Grenze ist die ortsübliche Vergleichsmiete, also die Miete, die durchschnittlich für eine vergleichbare Wohnung verlangt wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann man im Mietspiegel nachlesen. Den gibt es bei den Mietervereinen und bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Brauche ich das? Ein Dach über dem Kopf braucht jeder – und damit auch einen Mietvertrag. Allerdings kann man den auch mündlich schließen. Schriftliche Verträge sind jedoch besser, weil man dann klipp und klar nachlesen kann, was verabredet worden ist.

Was muss ich sonst noch wissen? Viele Vermieter verlangen beim Einzug eine Kaution. Das ist eine Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seine Miete nicht zahlt oder beim Auszug einen Trümmerhaufen hinterlässt. Passieren solche Dinge nicht, muss der Vermieter das Geld – erlaubt sind maximal drei Monatsmieten – nach dem Auszug zurückzahlen.
Mietverträge können auf Zeit geschlossen werden, normalerweise laufen sie aber so lange, bis jemand kündigt. Mieter können das jederzeit tun, die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate. Vermieter brauchen für die Kündigung dagegen einen guten Grund, zum Schutz der Mieter sind bei ihnen auch längere Fristen möglich.

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