
© dpa
Tagesspiegel Plus
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht: Die Corona-Kontaktdaten sind für den Müll, sprichwörtlich
Bürger müssen für Veranstaltungen oder in Restaurants und Kinos ihre Kontaktdaten angeben. Ist das Vorgehen datenschutzrechtlich noch gerechtfertigt?
Von Daniel Böldt
Stand:
Man hat sich bereits daran gewöhnt. Wer ein Restaurant, eine Bar oder ein Museum besucht, dokumentiert neben dem Vorzeigen des Impf- oder Genesenenzertifikats, auch seine Anwesenheit. Name, Anschrift, Telefonnummer müssen in den meisten Bundesländern angegeben werden, um Zutritt zu erhalten.
- showPaywall:
- true
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- true