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Die quadratische Tafelform ist Streitthema vor Gericht.

© dpa/Daniel Maurer

Update

Ende des „Schokoladen-Kriegs“: Ritter Sport gewinnt im Patentstreit

Ritter Sport hat sich die quadratische Form als Marke schützen lassen, Milka geht dagegen vor. Der Bundesgerichtshof hat nun Ritter Sport recht gegeben.

„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ Mit diesem Slogan wirbt Ritter Sport seit Jahrzehnten für seine Schokolade. Aber das „quadratisch“ wird dem schwäbischen Konzern von der Konkurrenz streitig gemacht. An Donnerstagmorgen ging es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erneut um die Frage, ob nur Ritter Sport seine Schokolade in quadratischer Form herstellen darf. Das Ergebnis: Ja, Rittersport hat den Patenstreit gewonnen.

Seit zehn Jahren versucht der Milka-Konzern Mondelez, früher Kraft Foods, die Löschung dieses Markenrechts zu erwirken. „Milka und Ritter Sport haben schon einige Kriege gegeneinander geführt,“ sagt Jens Matthes, Experte für Markenrecht und Partner der Kanzlei Allen & Overy.

Klar ist: Für Milka wäre es ein erheblicher Vorteil gewesen, wenn Ritter Sport sein Markenrecht verliert. Jeder Supermarkt hätte dann quadratische Schokoladenprodukte anbieten können, die Marke Ritter Sport an Wiedererkennungswert verlieren.

Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG hatte sich in den 1990er Jahren die quadratische Schokoladenverpackung als Marke schützen lassen. Wenn allein die Form ausreicht, um Verbrauchern zu signalisieren, um welches Produkt es sich handelt, ist es Unternehmen möglich, diese als sogenannte 3-D-Marken schützen zu lassen.

Toblerone, Nutella, Lindt-Hase - alles geschützte 3-D-Marken

Beim Deutschen Patent- und Markenamt in München sind derzeit 4900 solcher Marken registriert – bei rund 826 000 Einträgen insgesamt. Eingetragene dreidimensionale Marken sind beispielsweise der Goldhase von Lindt, die bergige Tafel von Toblerone oder das Nutella-Glas.

Ritter Sport hat sich damals eine neutrale Verpackung ohne Farbe oder Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite, schützen lassen. Dagegen geht Milka vor. Bereits 2017 hatte es im „Schokoladen-Krieg“ der Konkurrenten ein Urteil des BGH gegeben.

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Damals widersprachen die Richter in Karlsruhe dem Bundespatentgericht, das zuvor im Sinne von Milka die Löschung der Marke beantragt hatte. Das Bundespatentgericht hatte sein Urteil damit begründet, dass die quadratische Form besonders gut in die Tasche eines Sportjacketts passen würde. Co-Unternehmensgründerin Clara Ritter hatte 1932 die Idee, die Tafel deshalb quadratisch zu gestalten. Die Form sei also ein Vorteil gegenüber der Konkurrenz.

Geschmack ist wichtiger als die Form

Das BGH entschied aber, dass es sich bei der quadratischen Form nicht um eine „wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade“ handele. Eine Tafel Schokolade muss also nicht quadratisch sein, um also solche erkannt und gebraucht zu werden, anders als etwa die runde Form des Balls. Wichtiger seien Geschmack und Zutaten.

Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall zurück an das Bundespatentgericht, um zu klären, ob weitere mögliche Gründe vorliegen, die gegen einen Markenschutz sprechen. Hier kommt eine Vorschrift des Markengesetzes ins Spiel, die bei Experten umstritten ist. Sie werde von vielen als „völlig verfehlt und unsinnig“ kritisiert, sagt Jens Matthes.

Das Gesetz besagt, dass keine Formen als Marke geschützt sein dürfen, die „der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Der BGH hatte zuvor bereits präzisiert, dass es hierbei insbesondere um einen ästhetischen Wert gehe. „Welcher Richter kann sagen, was der objektive ästhetische Wert einer Sache ist?“, fragt Matthes. Schönheit liege schließlich im Auge des Betrachters. Der Anwalt ist überzeugt, dass es in dieser Frage letztlich nur um subjektive Bewertungen und Entscheidungen gehen könne.

Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden

Bei der Frage, ob Verpackungen geschützt sein dürfen, bewege man sich ohnehin in einem Grenzbereich. 2018 entschieden die Patentrichter erneut, diesmal im Sinne Ritter Sports. Die quadratische Form verleihe der Schokoladentafel also keinen wesentlichen Wert. Ein Quadrat sei „nichts anderes (...) als ein spezielles Rechteck“. Zumindest könne der Unterschied „keinen relevanten künstlerischen oder gestalterischen Wert und keine wesentliche Andersartigkeit der Warenform begründen“.

Dagegen wiederum ging jetzt Milka vor. Das Quadrat habe gerade wegen seiner Schlichtheit einen solchen Wert, die Grundform müsse auch der Konkurrenz zur Verfügung stehen. „Es ist das gleiche Spiel wie 2017, es geht nur um eine etwas andere rechtliche Vorschrift,“ sagt Matthes. Für Markenrechtler sei besonders interessant, wie das BGH mit der Frage des ästhetischen Werts umgeht. Wie das Urteil ausfallen wird, war völlig offen.

Der Vorsitzende Richter des BGH Thomas Koch stellte in der Verhandlung im Mai die Vermutung auf, dass der Verbraucher die quadratische Form wohl als Herkunftsnachweis wahrnimmt. Die entscheidende Frage sei aber, ob er die Schokolade hauptsächlich aus ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten kaufe. Auch die Vermarktungsstrategie mit dem bekannten Slogan spiele für die Beurteilung des Falls eine Rolle.

Der Anwalt von Ritter wiederum argumentiert, dass niemand die Schokolade nur wegen der Form kaufe. „Es geht um die Qualität, um die Zutaten, der Verzehr ist wichtig.“ Der Anwalt von Milka hielt dagegen, der Erfolg von Ritter Sport beruhe stark auf dem Werbespruch, der sehr auf Form und Funktionalität abziele. Der Geschmack unterscheide sich nicht wirklich von den entsprechenden Milka-Sorten. (mit dpa)

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