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Zimmer mit Aussicht: Günter Hirsch hat jetzt sein Dienstzimmer in Berlin-Mitte an seinen Nachfolger übergeben.

© Kai-Uwe Heinrich

Versicherungsombudsmann: Erstmals weniger Beschwerden gegen Versicherer

14.147 Fälle im vergangenen Jahr. Den meisten Ärger machen Rechtsschutzversicherungen.

Vielleicht sind die Versicherer verbraucherfreundlicher geworden, vielleicht haben auch einfach nur die großen Aufreger gefehlt: In seinem letzten Jahr als Ombudsmann für das Versicherungswesen hat Günter Hirsch weniger Beschwerden von Verbrauchern bekommen als in den Jahren zuvor. 14.147 zulässige Eingaben haben die Schlichtungsstelle im Jahr 2018 erreicht – 5,1 Prozent weniger als im Vorjahr, heißt es in dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Jahresbericht.

Rückgänge gab es besonders bei Lebensversicherungen (minus 19,7 Prozent) und bei den Rechtsschutzversicherungen (minus sechs Prozent). Dennoch führen Verfahren gegen Rechtsschutzversicherer nach wie vor die Beschwerdestatistik an. Deutliche Zuwächse stellte Hirsch dagegen bei der Gebäudeversicherung fest, hier hat die Zahl der Beschwerden um fast ein Viertel zugenommen. Auch bei Autoversicherungen stieg die Zahl. Besondere Vorkommnisse seien aus statistischer Sicht aber nicht erkennbar.
Verbraucher können sich bei Problemen mit Versicherungen und Versicherungsvermittlern an den Ombudsmann wenden. Das Verfahren ist für Kunden kostenlos, die Entscheidung des Schlichters ist für sie nicht bindend. Anders als bei der Gegenseite: Versicherer müssen Entscheidungen des Ombudsmann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro akzeptieren und umsetzen.

Der Nachfolger: Wilhelm Schluckebier war Richter am Bundesverfassungsgericht und ist neuer Ombudsmann.

© imago stock&people

Günter Hirsch, Ex-Präsident des Bundesgerichtshofs, war von 2008 bis zum März dieses Jahres der Versicherungsombudsmann. Er hat in dieser Zeit rund 270.000 Beschwerdefälle bearbeitet. Das berichtete der Jurist kürzlich im Tagesspiegel. Sein Nachfolger ist ebenfalls ein Top-Jurist: Wilhelm Schluckebier war Richter am Bundesverfassungsgericht und gilt als Kenner des Versicherungswesens.

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