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Wirtschaft: Förderung der Bahn soll Pflicht werden

Gewerkschaft Transnet lobt Gesetzentwurf

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Berlin - Die Verkehrsgewerkschaft Transnet fordert Ergänzungen beim Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Bahn. Gewerkschaftschef Norbert Hansen sagte dem Tagesspiegel am Sonntag: „Der Bund muss sich festlegen, wofür die Einnahmen aus einer Kapitalbeteiligung verwendet werden sollen.“

Transnet will, dass möglichst viel Geld direkt wieder an den Bahnkonzern für Investitionen weitergegeben wird. „Eine solche Festlegung könnte zum Beispiel in der Präambel des Gesetzes stehen“, sagte der Gewerkschaftschef. Auf ähnliche Art müsse sich der Staat dazu verpflichten, den Verkehrsträger Schiene besonders zu fördern. Angesichts der Debatte über den Klimawandel sei das dringend nötig. „Je rechtsverbindlicher das geschieht, desto besser.“

Davon abgesehen stellte sich Hansen hinter den Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung aus dem Bundesverkehrsministerium, der Anfang der Woche bekannt geworden ist. „Meiner Meinung nach ist er dazu geeignet, die inhaltlichen Ansprüche der Koalitionsparteien, aber auch der kritischen Positionen von der Opposition innerhalb und außerhalb des Parlaments zu erfüllen“, sagte Hansen. „Ich weiß nicht, was denen noch fehlt“, sagte er mit Blick auf die scharfe Kritik etwa der FDP und der Grünen. Für die Gewerkschaft sei wichtig, dass der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung innerhalb des Konzerns auf Grundlage des vorgelegten Gesetzentwurfs erhalten bleibe.

Derzeit wird der Entwurf von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) von den beiden weiteren mit der Privatisierung der Deutschen Bahn befassten Ministerien geprüft – also vom Wirtschafts- und vom Finanzministerium. Daneben hat der Deutsche Gewerkschaftsbund gegen die Stimme von Transnet beschlossen, eine Privatisierung der Bahn prinzipiell abzulehnen. Der DGB befürchtet, dass die flächendeckende Versorgung mit Verkehrsdienstleistungen nach einer Privatisierung nicht mehr garantiert wäre. Er werde nun DGB-Chef Michael Sommer sagen, dass diese Befürchtungen dank des geplanten Gesetzes unbegründet seien, sagte Hansen. „Das Gesetz bietet genügend Sicherheit gegen willkürliche Entscheidungen zum Netzumfang.“

Außerdem wies Hansen Kritik daran zurück, dass sich der Bund für 15 Jahre bei Investitionszusagen binden will. Das soll über eine sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geschehen, wonach der Staat jährlich – über die Bahn als Netzbetreiber – mindestens 2,5 Milliarden Euro in die Infrastruktur steckt. Die Länge der Laufzeit sei gut. „Langwierige Projekte können dann gut durchgeplant werden“, sagte Hansen. Das Gesetz wiederum stelle sicher, „dass sich kein Privater aus Staatsmitteln bedienen kann“.

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