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Zahlreiche Medikamente, darunter auch verschreibungspflichtige Mittel, liegen in einer Apotheke (Archivbild).

© dpa/Monika Skolimowska

„Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“: Im Warntext für Medikamente wird nun gegendert

Im Sommer beschloss der Bundestag ein Update für den Pflichthinweis in der Medikamentenwerbung. Am 27. Dezember tritt die Gesetzesänderung in Kraft.

Manchmal schaffen es Werbesprüche, zu so etwas wie geflügelten Worten zu werden: „Nichts ist unmöglich“, oder „Geiz ist geil.“

Zu einem Klassiker hat es aber auch ein eher nüchterner Warntext gebracht, der die Reklame an sich nur ergänzt. „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, hieß es immer gleich seit mehr als 30 Jahren.

Im Sommer beschloss der Bundestag ein Update für den Pflichthinweis in der Medikamentenwerbung außerhalb von Fachkreisen. Nach einer Übergangszeit tritt die Gesetzesänderung am 27. Dezember in Kraft.

Der neue Text

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“, heißt die neue Formel, die auch schon in Werbespots eingesetzt wird.

Damit solle gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung im Entwurf.

Nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten

Der bestehende Hinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“ gewesen. Und nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.

In den Werbespots wurde der Hinweis schon bisher schnell gesprochen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller gab denn auch in einer Stellungnahme zu den Plänen zu bedenken, der neue, etwas längere Satz sei nicht innerhalb der „etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar“.

Kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten war die künftige Gesetzesvorgabe bei Pharmaverbänden nun aber kein Thema.

Das Ministerium erläuterte, dass bei den Unternehmen „ein einmaliger Umstellungsaufwand“ entstehe, der jedoch gering ausfallen sollte.

Dazu kommen könnten dann gegebenenfalls höhere Werbekosten wegen „des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“.

Die Änderung greift auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Denn Ärztinnen und Psychotherapeutinnen kommen in den Praxen auf einen zusehends größeren Anteil.

Zusammengenommen überschritt der Frauenanteil erstmals die 50-Prozent-Marke und lag bei 50,7 Prozent, wie das Bundesarztregister Ende 2022 ergab. (dpa)

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