Wirtschaft: Gesetzesentwurf: Alte Vorsicht für neue Strukturen
Das Ansinnen von Finanzminister Hans Eichel (SPD) klingt logisch. Wenn sich Banken und Versicherungen zu Allfinanzhäusern zusammentun, müsse auch die staatliche Aufsicht in einer Hand konzentriert werden.
Das Ansinnen von Finanzminister Hans Eichel (SPD) klingt logisch. Wenn sich Banken und Versicherungen zu Allfinanzhäusern zusammentun, müsse auch die staatliche Aufsicht in einer Hand konzentriert werden. Das sei modern, sagt Eichel. Schließlich mache es keinen Sinn, wenn ein Unternehmen von drei verschiedenen Aufsichtsbehörden geprüft werde. Ohnehin würden sich Produkte von Banken und Versicherungen immer mehr angleichen. Ganz so einfach sollte es sich der Minister nicht machen. Zwei Vorsichtsmaßnahmen darf die neue Großbehörde nicht außer Acht lassen. Erstens muss die Trennung von Versicherungs- und Bankenaufsicht gewährleistet sein. Denn es wird auch weiterhin klassische Versicherungskunden mit einer Lebensversicherung geben und klassische Bankkunden mit einem Sparbuch. Sie haben unterschiedliche Interessen: Die Versicherungs-Kunden verlangen auf lange Sicht sichere Renditen, die Bankkunden die schnelle Verfügbarkeit ihres Geldes. Die neue Großbehörde muss die unterschiedlichen Risiken berücksichtigen. Zweitens darf es nicht dazu kommen, dass die beiden Finanzbereiche füreinander einstehen müssen, sollte es einmal zu einer Schieflage kommen. Gerät also eine Bank in Schwierigkeiten, darf nicht die Versicherung - und damit am Ende der Kunde - von der Behörde zur Kasse gebeten werden, um die zur Sanierung notwendigen Mittel zu sammeln. Ohne diese Trennung könnte im schlimmsten Fall eine Branche den gesamten Finanzbereich in eine schlimme Lage bringen. Das spricht alles nicht gegen Eichels Zusammenlegung - aber für eine Trennung der Aufgaben und Risiken.