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„Die Mehrheit stimmt einfach zu“ : Viele erhalten gerade unrechtmäßige Mieterhöhungen
Etwa ein Drittel der Mieterhöhungen sind nicht zulässig. Fachleute erklären, wo sich für Betroffene ein Widerspruch lohnt.
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Als Tim Müller seine Berliner Hausverwaltung nach den Gründen für eine Mieterhöhung fragte, wunderte er sich über die Antwort. „Hochwertige Böden“ und ein „Mietergarten“ sollten eine künftig um 70 Euro höhere Miete rechtfertigen. „Beides war totaler Quatsch“, erzählt Müller, der eigentlich anders heißt.
„Unser Parkettboden ist uralt und abgenutzt, und einen Garten gab es gar nicht.“ Müller holte sich Hilfe bei einem Mieterverein und widersprach der Erhöhung – mit Erfolg. Die Hausverwaltung nahm ihre Forderung zurück. Zwei Jahre ist das jetzt her.
Die Mieten in Deutschland steigen stetig an. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Wohnungsmieten 2024 um 7,5 Prozent höher als noch 2020. Früher oder später dürfte fast jeder Mieter ein unliebsames Schreiben im Briefkasten finden.
Doch nicht immer sind die Erhöhungen zulässig. Fälle wie der von Tim Müller kommen immer wieder vor. Etwa ein Drittel der Steigerungen ist unwirksam, schätzt der Berliner Mieterverein. Doch nur wenige Betroffene wehrten sich.
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