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Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften sollen künftig auch dann nur online stattfinden dürfen, wenn ein Viertel der Eigentümer dem zustimmt.

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Tagesspiegel Plus

Erneute Reform des WEG-Rechts: Wohnungseigentümer können zu Online-Versammlungen gezwungen werden

Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Präsenzversammlungen für drei Jahre ausgeschlossen werden können. Wer technisch nicht versiert ist, ist dann im Nachteil.

Stand:

Eigentümergemeinschaften stehen vor einer einschneidenden Veränderung ihrer Geschäftsgrundlage. Erneut soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) verändert werden, das bereits 2020 reformiert wurde. Dieses Mal geht es um die sogenannte virtuelle Eigentümerversammlung, die am 18. Januar im Plenum des Bundestages in erster Lesung debattiert wurde.

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