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Alles muss raus. Wenn ein lieber Mensch stirbt, sind Hinterbliebene für die Räumung der Wohnung verantwortlich.

© imago images / Westend61

Tagesspiegel Plus

Haushaltsauflösung im Todesfall: Wer die traurige Pflicht übernehmen muss

Die Wohnung verstorbener Angehöriger aufzulösen, kann lange dauern - und emotional belastend sein. Neben Hausrat gehört auch der Mietvertrag dazu. Doch wie geht man damit um?

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Eine Erbschaft kann ein Geschenk oder eine Bürde sein: Hinterlässt jemand zum Beispiel kostbare Möbel oder Kunstwerke, ist Ersteres der Fall. Handelt es sich hingegen um Unmengen wertloser Gegenstände, eher Letzteres. In beiden Fällen geht der Haushalt des oder der Verstorbenen auf die Erb:innen über. Doch wie geht man damit um?

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