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Für die gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung seiner Mietwohnung braucht der Mieter in der Regel eine Erlaubnis des Vermieters. Aber es gibt Ausnahmen.

© IMAGO/Panthermedia

Tagesspiegel Plus

Mietrecht erklärt: Wann darf man eine Mietwohnung gewerblich nutzen?

Nutzt ein Mieter eine Wohnung auch gewerblich, zum Beispiel für einen Büroservice, muss das der Vermieter nicht unbedingt hinnehmen. In welchen Fällen eine gemischte Nutzung der Mietwohnung zulässig ist.

Kathrin-Isabel Stelter
Eine Kolumne von Kathrin-Isabel Stelter

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Was steht ins Haus?

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